WStLB, Merk.Akt A3/310 KI 63/13, W48/1. Reihe 1810

Regierung
Joh. Bapt. Wallishauser bürgl.
Stadttandler wohnhaft am
Kohlmarkt Nr. 138

Bittet gehorsamst um
Verleihung einer ordent-
lichen Buchhandlungs
Freyheit in folg. der
letzthin bekannt gemacht.
allerhöchsten Verordnung

Unterzeichneter hat bereits
im Vorigen Jahre um Ver-
leihung einer Buchhandlungs-
freiheit das gehorsamste
Ansuchen gemacht, welches
wie nebengehende Beilage be-
weiset, dem N. Ö. Merk. u. Wechsel
gerichte um Fördersam Be-
richt zugestellt, und ihm
vom Leztern aufgetrag-
en worden, den auf eine
Buchhandlung vorgeschrie-
benen Fond pr 10000 fl aus
zuweisen.
Hierauf hat derselbe bey gedach-
ten k.k.n.ö. Merk. und
Wechselgerichte sowohl sei-
ne Verdienste, als auch den
anverlangten Fond in der
weiteren Anlage auszuweisen
vermeinet, allein es wurde
ihm weiter aufgetragen
über seinen Bücher Vorrath
dann über seine Activa und
Passiva ein ordentliches In-
ventarium zu errichten, die
Billanz darüber zu formi-
ren, und ein so anderes nebst
Beibringung des Heurathskon-
trakts zu überreichen. So be-
schwerlich auch dieser Auftrag
war, da sich mein beträchtlicher
Bücher Vorrath fast von Tag
zu Tag durch den Ankauf
frischer Bücher, und den Ver-
kauf der vorhandenen um ein
merkliches verändert, habe
ich doch diese ganze Zeit hindurch
mit Verfertigung dieses Bücher
Verzeichnißes zugebracht, ohne
den großen Vorrath franzö-
sischer Bücher, welche eine nam-
hafte Anzahl betragen, anoch
beschreiben zu können. Nachdem
aber nun mehro vermög höchst.
Hofdekrets ddo 11 v. M. allen
Zwang bei dem Buchhandel, und
Buchdruckerey aufgehoben, und diese
als freye Gewerbe, und Künste er-
klärt worden, jedoch, dergestalten,
daß selbe, der öffentl. Polizey-
und Zensurs Gesetzen genau
unterliegen sollen, so ergreift
Unterzeichneter die Gelegenheit
Eine hohe Stelle in Folge dieser
höchsten Verordnung um Ver-
leihung einer ordentlichen Buchhand-
lungsfreiheit gehorsamst zu bitten
und hofft die diesfällige hohe Bewilli-
gung umsomehr zu erhalten, als er
bei dem bis anhero 3 Jahre betrie-
benen Handel mit alten gebundenen
Büchern sich eine hinlängigliche
Kenntniß in diesem Fache beigelegt,
auch auf seinen Reisen durch
Erlernung fremder Sprachen
und gemachten auswärtigen
Bekanntschaften für das
litterarische Fach sich nütz-
lich zu verwenden vor andern
Gelegenheit gefunden hat.
Wien 23 7bris 788.

Joh. Bapt. Wallishauser
burg. Stadttandler