[WStLA, Merkantilakt] Entwurf Schuldschein Wir Endesgefertigten und zwar ich Josefine Wallishausser Miteigenthümerin der Häuser No. 48. 49 in der Josefstadt, im eigenen Namen, und als Vormünderin meiner minderjährigen Kinder Pauline und Joh. Bap. Wallishausser, und ich, Joh. Nep. Passy als Mitvormund der genannten Minderjährigen, bestättigen hiemit in Gemäßheit der von dem löbl. Wiener Civil-Gericht mittels Rathschlages dd. 10 Decembr. 1846, Z. 69685 ertheilten Ermächtigung zum Umbau des Hauses No. 48/49 und zur Aufnahme eines entsprechenden Bedekungs-Capitals, von der a. w. Capitalien und Renten-Versicherungsanstalt in Wien eine Summe von 15000 f. Cm, sage Fünfzehn-Tausend Gulden in Conv. Münze, drei Stücke Zwanziger auf Einen Gulden, und zwanzig Gulden auf die freie Köllnische Mark Silber gerechnet, als ein Darlehen in Solidum vor, und ohne Abzug zugezählt nachfragen zu haben. Wir verpflichten uns, und zwar ich Josefine Wallishausser als Vormünderin und in meinem eigenen Namen, dann ich Joh. Nep. Passy als Mitvormund im Namen der obgenannten minderjährigen Kinder dieses Darlehen pr. 15000 f CM nach dem 20 Guldenfuße in derselben Währung in affektiver Silbermünze, mit Ausschluß jeden Papiergeldes, von heute nach 10 Jahren solidarisch zurückzuzahlen, mittlerweile dasselbe aber mit jährlichen fünf vom Hundert zu verzinsen, und diese Zinsen um so gewisser halbjährig vorhinein zu entrichten, als im Widrigen, wenn nur mit einer einzigen Interessenzahlung nicht pünktlich zugehalten würde, die a. w. Capitalien und Rentenversicherungs-Anstalt in Wien berechtiget sein soll, dieses Capital, ohne Rücksicht auf die hier zugestandene Rückzahlungsfrist, sammt aushaftenden Zinsen, sogleich und auf unsere Kosten wider uns gerichtlich einzutreiben. Übrigens hat es uns die obengenannte Anstalt frei gestellt, vom Jahre 1849 angefangen, jährlich eine Abschlagszahlung im Betrage von mindestens Einem Tausend Gulden Conv. Mze zu leisten, und den jedesmaligen Capitalsrest in der oben angedeuteten Art zu verzinsen. Zur Sicherheit für die Erfüllung dieser unserer Verbindlichkeiten, sowohl rücksichtlich der Capitals[-] als Interessenzahlung, nehmen wir freien Anstand, daß dieser Schuldschein auf unsern Häusern Nr. 48. 49 Josefstadt sammt Zugehör, ohne unser weiteres Einvernehmen und auf unsere Kosten einverleibt werden könne, und solle. Schließlich verpflichten wir uns diese zur Sicherheit bestimmten Häuser Nr. 48. u. 49 in der Josefstadt bei einer Leipziger Assecuranz-Anstalt gegen Feuerschaden versichern zu lassen, und uns über die Fortdauer dieser Versicherung auf Verlangen der Anstalt bei der jedesmaligen Interessen-Zahlung gehörig auszuweisen. Zur vollen Bekräftigung dessen, unsere und der erbethenen Herren Zeugen Unterschriften. Josefine Wallishausser |