PFLICHTTHEILS AUSWEISUNG

Uiber den von der Verlassenschaft des Joh. Bapt. Wallis =
hausser priv. Buchdrucker und Buchhändler den 7 Theils groß =
Theils minderjährigen Kindern gehörigen Pflichttheil

 
in
in
Nach Inhalt der Vermögens Ausweisung
Banco
Einlös.
bestand das zur Zeit des Todes vorhandene
Zettel
Scheinen
Vermögen in folgenden:
f x
f x
An baaren Geld
600,--
120,--
An activ Forderungen
500,--
100,--
An zweifelhaften do
2000,--
400,--
An uneinbringlichen do 616 f 14 x    
An Preziosen
42,--
8,20
An Leibskleidung und Wäsch
137,30
27,30
An Hauswäsch und Einrichtung
217,--
43,24
An Waarenlager
60925.41
12185.8 4/5
Summa
64422.11
12884.12 4/5
 
Deducenda
Leich und Krankheitskosten
474,7
94.49 4/5
An Passivschulden
51432.--
10286.24
Summa
51906. 7
10381.13 4/5

 

 

Wenn nun von dem Activvermögen pr 12884 f 12 4/5
der Passivstand mit ..............................10381 f 13 4/5
abgezogen wird so zeigt sich ein
Verlaufts Vermögen pr ............................2502 f 59

Wovon die Hälfte den Pflichttheil ausmacht mit .........1251 29 1/2
Nachdem aber in dem Testamente des H Wallis=
hausser die Anordnung enthalten ist, daß die
Handlung solange fortgeführt, und nicht
verkauft werden soll, bis die sämtlichen Ver=
lassenschafts Passiven getilgt worden.
Nachdem ferner durch den Revers Sub die Frau
Wittwe sich erklärt hat, nach geschehener Tilgung
sämtlicher Passiven nebst den Pflichttheil noch ein
Viertl des Handlungswerthes den 7 Kindern zu=
fliessen zu lassen, so ist klar zu entnehmen, daß
die Absicht des H Wallishausser dahin ging, daß den
Kindern der Pflichttheil in der nach Abzahlung der
Passiven in Natura bestehenden Handlung zuge=
theilt werden soll; diesennach könte statt denen
nach dem Vermögenstande zur Zeit des Todes des H
Erblassers denen 7 Kindern zufalllende Pflichttheil
pr 1251 f 29 ½ denselben vielmehr
1 do die aus der Inventur und Billanz nach Tilgung
der noch an mich der Wittwe ausständigen und
angemeldeten Forderungen sich ergebende reine
Handlungshälfte dann
2 do das nach Revers denen 7 Kindern für den Fall der
durch die Handlung selbst bewirkten Befriedigung
aller Schulden noch zugesicherte Viertl der Handlung
zusamen also in der künftigen Billanz 3 Viertl
der Handlung und Druckerei Effekten und Waarenlagers
denen 7 Kindern, und ein Viertl der Wittwe als Uni=
versalerbin zuzuweisen.
Urkund dessen nachstehende Fertigung
Wien den Jänner 816

Theresia Wallishaußer
Kajetan Schöller
als Wallishausser
Curator und Vormund


HOCHLÖBL K . K . MERKANTILL u.
WECHSELGERICHT

Unterzeichnete erhielt bis 20t. May d.J. einen
A Termin zu Überreichung der Abhandlungsakten
ihres verstorbenen Ehegatten Joh. Bapt. Wallishaus=
ser: Allein da die bereits seit 16 Jänn. d.J. bey den
Löbl Magistrat als Abhandlungsinstanz überreichte
Abhandlung noch nicht erledigt ist, auch mir
kein Betreibungsmittl zu Gebote stehet, die
Abhandlung zu beendigen, so bin ich genöthiget
zu bitten
Ein hochlöbl k u k Merkantill u.Wechselgericht
geruhe an den Löbl Stadt Magistrat ein Ersuch=
schreiben wegen Betreibung der Abhandlung mei=
nes Ehegatten Joh. Bapt. Wallishausser zu erlassen
und den bereits ausgehenden Termin auf 4
Wochen zu verlängern

Theresia Wallishausser

Theresia Wallishauser als ....en 14t Jann 817
Johann Wallishauserische Univer=
salerbin
Abhandl und Einantwortung
der Joh.Wallishauserischen Ver=
lassenschaft:

A Laut Sperrsrel. A starb am 22.Feber 810 in der Stadt 1017 Joh. Bapt./ Wallishauser bürgl. und priv. Buchdrucker und Buchhändler mit Testa=/ ment

B, worinn er seine Ehegattin zur Universalerbin einsetzt, sei=/ nen 7 m Kindern aber den Pflichttheil zudachte; weiters noch anordnete,/ daß die Buchhandlung nicht verkauft, sondern von der Universal=/ erbin solange fortgeführt werden sollte, bis alle Handlungsschulden/ bezahlt seyn werden, dagegen reversirte sich die Universalerbin in

C außer dem Pflichttheil, wenn alle Schulden getilgt seyn werden, noch 1/4 von/ dem ihr zufallenden Antheil an der Handlung und Waarenlager den 7 Kindern/ zu gleichen Theilen zukommen zu lassen. In

D hat sich Dieselbe bedingt/ erbserklärt, und in

E die Convocat Edikte ausfertigen lassen; worüber/ 20352 fl angemeldet worden, außer den Forderungen der Witwe von 26102 f und/ anderen auf die Handl bücher inkommenden Schulden

Das Vermögen bestehet laut Inventur A in dem Vermögensausweis G

1te in baaren
600 f B.Z.
-
2" Aktivforderungen
500
--
3“ Zweifelhaften
2000
--
4“ Pretiosen
42
--
5“ Leibskleidung und Wäsche
137
30
6“ Hauswäsche und Einrichtung
217
--
7“ Waarenlager
60925
41
-
zusammen
64422 f
11 xr
- -
-
-
- Wenn dagegen gehalten wird der Passivstand bestehend
-
-
1t in der Krankheit und Leichkosten
474 f
7 xr
2" den Handlungsschulden laut Billanz
51432
--
-
zusammen
51906 f
7 xr

zeigt sich ein dem Mortuari unterliegendes Vermögen
von 12516 f 4 xr oder in W.W. 2486 f 42 xr, wovon derselbe
beträgt 41 f 26 xr W.W.
Die Hälfte von diesen Nachlaß pr 2486 f 42 xr macht der Pflicht=
theil aus mit 1243 f 21 xr; allein nach Anordnung des Testaments
Weiters kommen hier die gesetzlichen Legate abzuziehen, war in Vermögens=
(nicht lesbar).........übergangen und zwar zum Schulfond 1 f zur Bürgerlade 1 f
(nicht lesbar) .............. Abzug

wurde die Handlung durch die mehr als väterliche Mitwirkung/ und Aufsicht des Vormunds und Curator Doc Schöller bisher mit/ so gutem Erfolg geführet, daß nicht nur alle Handlungsschulden/ getilget, sondern auch davon die 7 Kinder verpflegt, und/ unterhalten wurden. Die im Jun. 816 gezogene Billanz weiset/ einen Handlungsfond von 5466 f 24xr W.W. und nach Abschlag der/ Forderung der Witwe mit 26102 f, einen Fond von 28558 f 24 xr/ W.W. aus; da nun nach dem Testament den 7 Kinder als Pflicht=/ theil die Hälfte, und nach dem Reverse der Universalerbin/ noch überdies ¼ nach bezahlten Schulden gebühret, so haben/ dieselben an den Handlungsfond von 28558 f 24 xr W.W. ¾ mit/ 21418 f 48 xr zu bekommen.
Da weiters nach dem Testament der Wunsch und Wille des Erblassers/ dahin gehet, die Handlung den Kindern zu erhalten, was der Vormund/ bisher mit Beyhilfe des m Sohns und der m Tochter, welche beyde/ sich zur Führung derselben thätig verwendeten, bewirket; auch die/ Druckerey in einen treflichen Stand gesetzt hat; ferner d...(nicht lesbar)/ in der Handlung belassen werden soll, so erscheinen künftig (die)/ Kinder als Eigenthümer von ¾ der Handlung. Es tritt also der Fall ein/ wo ein Handlungsassistent nothwendig wäre; allein da die Handlung aus / der mißlichen Lage, in der sie sich beym Todfall des Wallishauser be=/ fand, bloß allein durch die treffliche Leitung des Curators und Vormund/ Dor Schöller gerissen worden ist, und nur seiner väterlichen Obsorge/ ihre damaligen aufrechten Stand zu verdanken hat, so dürfte auch/ künftig hin ihm allein die Leitung um so mehr überlassen werden, als er schon/ in voraus gegen die Aufstellung eines Assistenten protestirte. 2tens / von den 7 Kindern der eine Sohn, und eine Tochter schon m[ajoren] ist, welche bisher/ in der Handlung mitgearbeitet haben, drey von den übrigen aber (schon)/ über 20 Jahre alt sind, dem jedoch, daß alle Jahre eine Billanz ....../ dem Magistrate vorgelegt werde, solange Dor Schöller Curator/ und Vormund bleibt.
Pflichttheils=Testament=und Erbsteuerausweis sind richtig u.....

dieß Gesuch samt instruirten Ausweis D. Vermögensaus=/ weis G und dessen Beylagen
B. C. und D. Pflichtheil: Testaments=/ und Erbsteuerausweis H, J, und
K aufzubehalten, und Abschriften/ zu ertheilen; übrigens wird der/ Nachlaß des am 22.Febr.810 in der/ Stadt N 1017 testato verstorbenen/ Joh.Bapt.Wallishauser bürgl./ Buchdruckers und Buchhändlers/ dessen Witwe Theresia Wallishauser/ als durch Testament ernannten,/ und bedingt erklärten Univer=/ salerbin, vom vorläufig 1te/ d. Mortuar zu 1 t von Gulden/ mit 41 f 26 xr W.W. samt übrigen/ adnotirten Taxen sind hierortige/ Taxamt abgeführet, 2tens die gesetzl./ Legate zum Schulfond 1 f, zur/ Bürgerlade 1 f, zum Wohlthätigk/ fond 12 f 30 xr, und zum allgem/ Krankenhauß 2 f entrichtet, und/ die Quittungen beygebracht,/ 3tens in Ansehung der Erbsteuer,/ weßwegen die eingelegte Berechnung/ mittelst Bericht an die hohe Erbsteuer=/ hofkommission einzubegleiten ist, Richtig=/ keit gepflogen, 4tens der H Curator/ mit seinen Curatelskosten befrie=/ diget seyn wird, eingeantwortet,/ und nach gezeigter Befolgung dieser/ Punkte, wozu ein Termin von 6/ Wochen hirmit ertheilt wird, die Sperr/ zu eröfnen, und den Todfall/ als beendiget vorzumerken beordnet.

Da übrigens nach Anordnung des Erb=/ lassers, und nach dem Reverso der/ Universalerbin den 7 Kindern be=/ nanntlich Maria Anna, Johann Baptist,/ Antonia, Johann, u. Franz Wallishauser/ aus 1ter, dann Karl und Theresia Wal=/ lishauser aus 2ter Ehe drey Viertl/ der Handlung und Druckerey zuglei=/ chen Theilen gebühren, und ihr/ Antheile nach dem Testamente aus der/ Handlung nicht gezogen werden sollen/ als Vorsicht sich der Magistrat,/ der H Vormund und Curator, der/ durch seine väterliche Verwendung/ und Mitwirkung die Handlung in/ zu deren Fortführung, jedoch unter einen aufrechten Stand gesetzt, u. bisher/ der Oberleitung des H.Vormunds von nun erhalten hat, werde auch künftig

an der großjährige Sohn Joh.Bapt.Wal= sich d Beßte seiner Mündel angele=
lishauser hiemit ernannt weßwegen gen halten, und die Handlung (und die)
derselbe in Eid und Pflicht zu nehmen, Druckerey mit gleich väterlicher
und d. erforderliche Dekret an selben von Sorgfalt leiten, und über den Stand
der Kanzley auszufertigen ist, der Handlung jährlich eine Billanz
wird dem H Vormund aufgetragen anher vorzulegen,so wie
jede drohende Gefahr bey eigenen jährlich die Vormundschafts Rechnung zu
Dafürhaltung sogleich anzuzeigen legen indessen derselbe
  durch Rath... zu verständigen.
  E... Hober Pinck
S.......
B.....

Nrus Exh.2081

Abhandlungsbescheid

des verstorbenen Johann Baptist Wallishauser dto 14ten
Jänner 817

Dieß Gesuch samt instruirter Ausweis D.Vermögensausweis G und dessen/ Beylagen B, C, und D, Pflichttheil=Testaments= und Erbsteuerausweis H, J,/ und K, aufzubehalten und Abschriften zu ertheilen; übrigens wird der Nachlaß/ des am 22ten Feber 810 in der Stadt 1017 testato verstorbenen Johann Baptist/ Wallishauser bürgerl:Buchdruckers und Buchhändlers dessen Witwe Theresia Wal=/ lishauser als durch Testament ernannter und bedingt erklärten Univer=/ salerbin, wenn vorläufig 1 mo das Mortuar zu 1 xr von Gulden mit 41 f 26 xr/ W:W: samt übrigen adnotirten Taxen in das hierortige Taxe mit abgeführt,/ 2 do die gesetzl: Legate zum Schulfond 1f zur Bürgerlade 1 f zum Wohlthä=/ tigkeitsfond 12 f 30 xr und zum allgemeinen Krankenhaus 2 f entrichtet,/ und die Quittungen beigebracht, 3 tio in Ansehung der Erbsteuerhofkom=/ mission einzubegleiten ist, Richtigkeit gepflogen, 4to der Hl:Curator mit/ seinen Kuratelskosten befriediget seyn wird, eingeantwortet, und nach ge=/ zeigter Befolgung dieser Punkte, wozu ein Termin von 6 Wochen hiemit/ ertheilt wird, die Sperre zu eröfnen, und den Todtfall als beendiget vorzu=/ merken verordnet; da übrigens nach Anordnung des Erblassers,und nach dem/ G weßwegen die eingelegte Berechnung mittelst Bericht an die hohe=

Reverso der Universalerbin den 7 Kindern benanntlich Maria Anna,/ Johann Bapt; Antonia, Johanna und Franz Wallishauser, und 1ter, dann Karl/ und Theresia Wallishauser aus 2ter Ehe drey Viertl der Handlung/ und Druckerey zugleichen Theilen gebühren, und ihren Antheile nach dem/ Testamente aus der Handlung nicht gezogen werden sollen, als Vorsicht/ sich der Magistrat, der Hl:Vormund und Curator, der durch seine väterliche/ Verwendung und Mitwirkung die Handlung in einen aufrechten Stand/ gesetzt und bisher erhalten hat, werde auch künftig sich das Beste seiner/ Mündeln angelegen halten, und die Handlung und Druckerey zu deren Fort=/ führung, jedoch unter der Oberleitung des Hl:Vormundes von nun an der/ großjährige Sohn Johann Bapt:Wallishauser hiemit ernannt wird weß=/ wegen derselbe in Eid und Pflicht zu nehmen, und das erforderliche Dekret/ an selben von der Kanzley auszufertigen ist, mit gleich väterlicher Sorg=/ falt leiten, und wird dem Hl:Vormund aufgetragen jede drohende Gefahr/ bey eigener Daführhaltung sogleich anzuzeigen, über den Stand der Hand=/ lung jährlich eine Billanz anher vorzulegen, so wie jährlich die Vormund=/ schaftsrechnung zu legen, dessen derselbe durch Rathschlag zu verständigen/ Poll:Uf
d 11 Febr.817 E.. Cons:Mag.Vien
Kuthner den 14ten Jäner 817
Georg Leise
den Stempl zum Verlaß mit zwanzig Gulden
bezahlt, und die Akten erhalten den 10ten Frb.817
Spiesen
von Dor Schöller