Johann Baptist Wallishausser I.
1757–1810

Gestochen von Theodor Mayerhofer (geb. 1855) nach einem heute leider verschollenen Ölgemälde, abgebildet in Mayer, Anton: Wiens Buchdrucker-Geschichte, Bd. II, Wien: Wilhelm Frick, 1887, S. 151. Der stets gut gekleidete Wallishausser I. zeichnet selbstbewusst als „bürgerl. Buchhändler, Buchdrucker und Verleger“.

 

Die Vorfahren Johann Baptist Wallishaussers I.

Der Stammvater der Familie Wallishausser in Hechingen ist der aus Hattenhofen in Oberbayern, zum Kreis Landsberg gehörig (wo auch ein Pfarrdorf Walleshausen liegt), gebürtige Bernhard Wallishauser [sic]. Er heiratete im Jahre 1649 (nach dem Ende des 30jährigen Krieges) Magdalena Kipftin aus Hechingen. Sie war leibeigen und besaß ihren Vermögensanteil von den Eltern, während sein Vermögen den Besitz von zwei Pferden ausmachte. Er muss dem Soldatenstand angehört haben, denn im folgenden Jahre ist einmal vom Wachtmeister Wallishauser die Rede. Im selben Jahr, und zwar am 1. 9. 1649, wurde der „ehren- und mannhafte Bernhard Walleshauser [sic!] aus Hattenhoven aus Oberbayern“ auf vierteljährige Kündigung als Stadtwachtmeister und Zoller in Dienst genommen und hatte die Wachen im Schloss, an den Stadttoren und auf der Stadtmauer aufzustellen. Ferner hatte er dafür zu sorgen, dass die Fremden, Reiter wie Fußgänger, an den Toren angehalten und wegen der an „unterschiedlich orthen besorglich crassierenden infectionskrankheiten examiniert“ und gegebenenfalls dem Oberamtmann oder den Räten vorgeführt wurden. Im Jahr 1654 wird er in das Hechinger Bürgerrecht aufgenommen. Sein Todesjahr wird mit 1660 angegeben. Einer seiner drei Söhne, Johannes Wallishauser, verheiratet sich am 14. Oktober 1673 mit Anna Maria, der ehelichen Tochter des Siebmachers Georg Ocker oder Obher. [Zollerheimat. Blätter zur Förderung der Hohenzollerischen Heimat- und Volkskunde, 8. Jg. (1939), Nr. 12, S. 76; weiters: Hohenzollerische Heimat, 1. Jg. (1951), Nr. 3, S. 47.] Das siebente der gemeinsamen neun Kinder war der am 1. Oktober 1684 geborene Mauritius Wallishausser, dessen Beruf nicht feststellbar ist und der sich am 27. 6. 1711 mit Christine Güntherin vermählte. Deren viertes Kind war der am 12. 2. 1717 geborene Antonius Wallishausser, der als Hafnermeister und auch als Hofhafner tätig war und am 23. 4. 1746 Maria Barbara Freidmannin heiratete. Dieser Ehe entstammten zehn Kinder, das siebente war der am 9. 7. 1757 getaufte Johannes Wallishauser, der spätere Buchhändler [Matriken des Katholischen Pfarramtes St. Jakobus in Hechingen am 9. Juli 1757].

 

Von Hechingen nach Wien

Für das Jahr 1782 heißt es in der „Chronik der Stadt Hechingen“: „Johann Baptist Wallishauser zog nach Wien und wurde dort Begründer eines angesehenen Verlags mit Druckerei“ [Egler, Ludwig: Chronik der Stadt Hechingen, Hechingen: Selbstverlag der Stadt Hechingen, 1980, S. 179]. Durstmüller formulierte: „Die Art und Weise, wie Johann Baptist Wallishauser zum graphischen Gewerbe stieß, könnte Nestroy erfunden haben. Er stammte aus Hohenzollern-Hechingen und war Kammerdiener, als es ihn nach Wien verschlug.“ [Durstmüller, Anton: 500 Jahre Druck in Österreich. Wien: Hauptverband der graphischen Unternehmungen, (1981)–(1988). Bd. I, S. 265] Nicht zu eruieren ist, ob er allein kam oder mit einem seiner Herren. Anzunehmen ist jedoch, dass er im Gefolge seines damaligen Herren nach Wien kam und erst hier den Entschluss fasste, sich dem Buchhandel zu widmen.
Über die vielen anderen Zuwanderer aus Deutschland, die sich in Wien dem Buchdrucker- und Verlegergewerbe verschrieben haben, kann bei Durstmüller nachgelesen werden [Durstmüller. Bd. II, S. 85]. Über den Grund dieser massenhaften Zuwanderung aus den deutschsprachigen Ländern ist schon viel geschrieben worden. Es könnte leicht sein, dass viele die Überlegung anstellten, in Leipzig, der Drucker- und Verlegerstadt, weniger Aufstiegschancen zu haben als in Wien, das damals immerhin die größte deutsche Hauptstadt und Residenzstadt des Kaiserhofes, sowie einzige deutsche Großstadt in der Zeit knapp vor 1800 war.

 

Kulturzentrum Wien

In zeitgenössischen Beschreibungen Wiens heißt es: „Wien ist unstreitig eine von den herrlichsten, prächtigsten, und reichsten Städten Europens [sic]. Der kaiserlich königliche Hof; eine große Zahl der vornehmsten und ansehnlichsten Familien, die hier ansäßig sind; mehr als dreißig hohe und niedere Rathscollegien; etliche und funfzig Aemter und Kanzleyen, welche alle mit Präsidenten, Directoren, Räthen, Sekretarien u s. f. hinlänglich besetzt sind, lassen nebst einer Menge auswärtiger Gesandten, Minister, Residenten, Agenten, und vieler andern ansehnlichen Personen, leicht ein Urtheil von dem großen Aufwande fällen, der hier gemacht wird, das Geld in beständigem Umlauf bringet, und jedem Nahrungsstande zum Vortheil gereichet.[Weiskern, F. W.: Beschreibung der k. k. Haupt und Residenzstadt Wien, als der dritte Theil zur österreichischen Topographie. Wien: Joseph Kurzböck, 1770. S. 3f.] Der Verlags- und Buchforscher Karl Klaus Walther sah Wien in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in einer „kulturell führenden Rolle“ [Walter, Karl Klaus: „Eine kleine Druckerei, in welcher manche Sünde geboren wird“. Bambergs erster Universitätsbuchhändler. Bamberg: Universitäts-Verlag, 1999. (=Bamberger Studien und Quellen zur Kulturgeschichte, Bd. 1). S. 33.]. — „In Wien, der Hauptstadt der deutschen Größe, sucht man den Mittelpunkt der Wissenschaften. Die Wienstadt ist die Schule der Provinzen, sie ist die Gesetzgeberin des Nationalgeschmacks, sie ist das Muster Deutschlands.“ [Baumeister (Hrsg.): Über das Bethaus der reformierten Gemeinde, nebst einer Kritik über den Gräfl. Pallast auf dem Josephsplatz, mit vorausgeschicktem Eingang. Wien 1784. S. 24.] Oder wie der Dichter Alois Blumauer meinte: „Ist nicht Wien der Mittelpunkt, um den sich Deutschlands kleinere und größere Planeten drehen? Ist es nicht – zumal jetzt – das Augenmerk von ganz Europa. [...] wenn die deutsche Literatur, wie sie jetzt ist, noch weiter rücken soll, so müsse sie von Wien aus weiter geführt werden.“ [Alois Blumauer’s Sämmtliche Werke, IV. Wien: Moritz Stern, 1884. S. 252.] In einer Beschreibung der Stadt Wien aus dem Jahr 1797 läßt sich nachlesen, was die vielen Haushalte adeliger Familien im Jahr ausgaben: „18 fürstliche Häuser [...] jedes im Durchschnitt [...] jährlich 200.000 Gulden [...] ungleich größere Anzahl von gräflichen Häusern, die zwischen 50[.000] und 100.000 Gulden jährlich aufwenden [...] Die Häuser von Wechslern und Agenten [...] machen ebenfalls einen jährlichen Aufwand von 10[.000] bis 20.000 Gulden. Würden diese großen Häuser ihren Aufwand vermindern, so würde sich der Absatz der Natur- und Kunstproducte, folglich auch die Zahl, der Fleiß der Produzenten vermindern. [...] das Publicum muß es denen großen Häusern vielmehr Dank wissen, daß sie prächtig und freygebig zu leben fortfahren.“ [Neuster wienerischer Wegweiser für Fremde und Inländer, vom Jahre 1797. Oder kurze Beschreibung aller Merkwürdigkeiten Wiens. Wien: Camesina, 1797. S. 9 und 10.] Noch in der Zeit des Biedermeiers hatte „Oesterreich nächst England den reichsten Adel in Europa und einige adelige Häuser“ genossen „mehr Einkünfte als mehrere der deutschen Bundesstaaten zusammen“ [Wien, wie es ist. Erster Theil. Leipzig und Löwenberg, Eschrich und Comp., 1833. S. 18.]. Sicherlich hat Johann Baptist Wallishausser all diese Zitate nicht gelesen, aber sie sind vielleicht bezeichnend dafür, welchen Ruf Wien als größte deutschsprachige Metropole Europas damals genoss. Ein weiterer Grund, der Wallishausser bewogen haben mag, war die (vorübergehende) Liberalisierung des Buchhandels (auch für Ausländer) im Jahr 1781. Bereits im Februar dieses Jahres zirkulierten die von Joseph II. initiierten „Grund-Regeln zur Bestimmung einer ordentlichen künftigen Bücher Censur“. Der berühmte dritte Paragraph lautete: „Kritiken, wenn es nur keine Schmähschriften sind, sie mögen nun treffen, wen sie wollen, vom Landesfürsten an bis zum Untersten, sollen, besonders wenn der Verfasser seinen Namen dazu drucken läßt, und sich also für die Wahrheit der Sache dadurch als Bürge darstellt, nicht verboten werden, da es jedem Wahrheitsliebenden eine Freude sein muß, wenn ihm selbe auch in diesem Wege zukömmt.“ [Zit. nach Bodi, Leslie: Tauwetter in Wien. Frankfurt am Main: Fischer, 1977. S. 49]. Nach eingehender Diskussion der „Grund-Regeln“ durch verschiedene Regierungskommissionen wurden sie am 11. Juni 1781 in fast unveränderter Form veröffentlicht. Unmittelbar nach der Publikation dieses Zensurdekretes stieg in Wien das Erscheinen von Broschüren explosionsartig an, „wie es in der deutschsprachigen Literatur des 18. Jahrhunderts einzigartig ist“ [Bodi S. 117]. Johann Pezzl verglich in seiner „Skizze von Wien“ das „bekannte unzählbare Broschürenheer“ nach dem „kaiserlichen Handbillet über die Preßfreiheit“ mit einem „Heuschreckenheer“ [Zit. nach Bodi S. 117]. Zwischen April 1781 und September 1782 erschienen nach einer Schätzung von Johann Alois Blumauer (geb. 1755, gest. 1798) etwa 1200 Broschüren (die Nachdrucke nicht miteingerechnet; genau: 1172 Broschüren) [Alois Blumauer’s Sämmtliche Werke, IV, Wien: Moritz Stern, 1884, S. 252]. Anton Ferdinand Geißau oder Geusau listet in seinem „Alphabetischen Verzeichnis derjenigen Broschüren und Schriften, welche seit der erhaltenen Preßfreiheit herausgekommen sind“, Wien: Sebastian Hartl, 1782, zumindest etwa 800 Titel auf, nach Blumauer „Makulatur“ [Zit. nach Bodi S. 121], „heute gedruckt, morgen gelesen und übermorgen vergessen“ [Karoline Pichler, Denkwürdigkeiten aus meinem Leben, 1844, I, 73]. Reinhart Wittmann sprach von einer „kaum überschaubaren Flut belletristischen und politischen, satirischen und insbesondere religionskritischen Tagesschrifttums“, „völlig einzigartig in der deutschen Literaturgeschichte“ [Wittmann, Reinhard: Geschichte des deutschen Buchhandels, München: Beck, 1991, S. 14] und vom „modernsten Phänomen literarischer Produktion und Rezeption im 18. Jahrhundert“ [dass., S. 172]. Reinhart Meyer sprach in seiner Kritik von Claudio Sartoris „I libretti italiani a stampa dalle origine al 1800“ [in: Das 18. Jahrhundert, 21. Jg., H. 2, 1997, S. 211], von Wien als von einem „europäischen Kulturzentrum“ – in keiner anderen deutschen Stadt des 17. und 18. Jahrhunderts wurden dermaßen viele Theaterstücke geschrieben oder Opern komponiert. Wien hatte „eine gar nicht zu überschätzende Bedeutung für die deutsche Literatur-, Musik-, Theater- und Kulturgeschichte“ [Meyer, dass., S. 212].

 

Die Geschäftsära Johann Baptist Wallishaussers I. (1783/84–1810)

Mayer schreibt in seiner Buchdruckergeschichte: „Seine besondere Vorliebe für Lectüre und der dadurch veranlasste Ein- und Austausch von Büchern brachte in ihm den Plan zur Reife, sich in Wien als Antiquariats-Buchhändler niederzulassen.[Mayer, Anton: Wiens Buchdrucker-Geschichte. Wien: Frick, 1887. Bd. II, 150, leider ohne genauere Quellenangabe]
Dokumentarisch fassbar ist Wallishauser für uns in einem Intimations Dekret 1783 mit falscher Schreibweise unter Vallishauser, in dem er „um die Verleihung des Befugnisses alt gebrauchte jedoch erlaubte Bücher von verschiedenen Gattungen und Geschmack öffentlich verkaufen, wie auch dieselben dem hiesigen Publiko um einen billigen Preiß auslehnen zu dürfen“ ansucht [WStLA, Archivbehelfe 27/28B, Intimations Dekrete 1783, Buchstabe „F“ (unter „Vallishauser“), Aktennummer 1778]. Die Bearbeitung des Ansuchens zieht sich vom Juli bis Oktober 1783 um letztendlich abgewiesen zu werden. Dieser Akt ist sehr aufschlussreich und lässt uns einen Blick in das bisherige Leben von Wallishauser werfen. So gibt er als Referenzen seine Zeugnisse an, woraus hervorgeht, dass er als Kammerdiener bei hohen und höchsten Herrschaften mit allseitiger Zufriedenheit beschäftigt war. Seine Herrschaften scheinen sehr gebildet und belesen gewesen zu sein, und der Besuch von Theatervorstellungen in den verschiedenen Städten war zur damaligen Zeit eine Selbstverständlichkeit für Reisende. Er habe verschiedene Sprachen erlernt und sich zur Führung des ansuchenden kleinen Gewerbes vorzügliche Kenntnisse erworben. Nun kommt die Beurteilung durch die Buchhändler, deren Vorsteher der Buchhändler Christian Friedrich Wappler war.
Wappler war dagegen, da er annahm, Wallishauser möchte eine Buchhandlung statt eines Antiquariates eröffnen, wofür er ein Kapital von 10000 f. benötigen würde. Nach Aufklärung des Missverständnisses hatte er nichts gegen das Gesuch Wallishausers einzuwenden und gab sein Einverständnis zur Erteilung der Befugnis. Nun wurde er aber von der Commission aufmerksam gemacht, dass er nicht allein entscheiden könne, sondern die anderen Buchhändler einzubeziehen habe. Wappler überließ nun den Entscheid der Commission, die den Antrag Wallishausers ablehnte. Wallishauser war sehr gekränkt und hob Rekurs ein und verwies darauf, dass „auch sogar die Ausländer nach Maaß ihrer Rechtschaffen- Befliessen- und Geschicklichkeit die anständigen Nahrungswegen ungehindert einschreiten können, damit andurch die Anzahl tüchtiger Leute immer zunehme, allenfalls die Gewerbe durch Weteyfer befördert, und das Publikum stets an der Art einer mehreren Leichtigkeit bedienet werde. Zweytens fällt es ja von selbsten auf, daß die Ertheilung eines derley Befugnisses denen Buchhändlern um sominder zur Beeinträchtigung gereichen könne, als derjenige, der, wie er Supplikant, mit gebrauchten, jedoch erlaubten Büchern theils zu handlen, theils damit für das Publikum ein Leß-Cabinet zu errichten suchet, derley Bücher [Seitenumbruch auf fol. 5r] von demselben abnehmen, und andurch gleichfalls einen Nutzen verschafen wird. Supplikant bittet dahero, mittels Rekurs Hochlöbl. K. K. N. Oe. Landesregierung ungehindert der stadträthl: Abweisung A in Anbetracht der angebrachten Umständen in die Ertheilung des Befugnisses zum öffentlichen Verkaufe alt gebrauchter Bücher, und zu deren selben um einen billigen Preiß Auslehnung.“ [WStLA, Archivbehelfe 27/28B/ Intimations Dekrete 1783, Buchst. F (unter Fallishauser), Aktenz. 1778] Auch dieser Rekurs wurde mit den Datierungsvermerken 9., 11. und 13. Oktober 1783 abgewiesen.

Ein halbes Jahr später, am 19. April 1784, erhielt Wallishausser die „Dispensation von seiner auswärtigen Geburt“ als „Büchertrödler“ [WStLA, Hauptregistratur 1783–84, H–Z, B ½, S. 518, Fasc. 8/407/784, Akt leider nicht mehr vorhanden].

Wallishauser gibt nicht auf. Er sucht nun nach einer anderen Möglichkeiten, sich mit dem Verkauf von Büchern beschäftigen zu können. Nicht lange danach, nur ein dreiviertel Jahr später, kauft er sich einen Trödler-Kammerschein:

„Den 6. Juni 1784 hat Herr Johann Baptist Wallishauser durch producirten Kammerschein dato 20. Mai 1784 dargethann, daß er von der Frau Sabina Zwerenzin ihren bürgerlichen Stadt Tändler Kammer Handel erkauft habe, und ist vom h[och]l[öblichen] (Untervorsteher) Georg Wolfinger vorgestellt worden, hat auch die Gebühr erlegt mit 24 Gulden der Frau Zwerenzin sind die zu erlegen gehabte 4 Gulden wegen von ihrem Ehewürth dem Mittel in vorigen Zeiten geleisteten Diensten nachgesehen worden“ [WStLA, Innungsbücher 53/1, Aufnahmebuch Tandler 1626–1858]. Sabina Zwerenz war Gattin eines Versatzamt Schatzmeisters und verstarb am 5. Jänner 1788. In ihrer Verlassenschaftsabhandlung ist genau festgehalten, dass ein Betrag von 850 Gulden, der als Kaufpreis festgelegt war, von J. B. Wallishauser zu entrichten war: „[...] eine von dem H[och]l[öblichen] Johann Wallißhauser der wegen des von unserer Mutter Sabina Zwerenzin seel. verkaufter Bürgerl: Stadt=Tandler Gewerb. samt Vorrath den 1ten April 1784 ausgestelt mit jährlichen Ratis per: 100 f [Gulden], nebst 4 procento Interehse [Zinsen] zubezahlen vorgesehene Obligation per: 850 f [Gulden] annoch haftend pr: 550,- Mit Interehse von 1ten bis 6ten Jenner 1788 a 4 proc. 22 Kreuzer“. Außerdem erfährt man aus diesen Verlassenschaftsunterlagen, dass Wallishauser sich (zu einem ungenannten Zeitpunkt) zusätzlich 350,- Gulden ausgeliehen hat. Auch die Zinsen dieser Schuld, die in den wenigen Tage vom 1. bis zum 6. Jänner 1788 erwuchsen, werden genau vermerkt: 14 Kreuzer. [WStLA, Officiosa [Zivilgerichtsakten] Akt/Fasz. 2/44/1788]

Die Tandler waren sehr straff organisiert. Es gab eigene Tandlerstatuten, die ersten im Jahre 1623 mit neun Artikeln. Die zu Wallishausers Zeiten aktuellen Statuten hatten bereits 17 Artikel und galten seit 1761. Die Zahl der Tandler war im Stadtgebiet auf achtzehn beschränkt. Jeder der 18 Stadttandler hatte auch einen Stand. Ein Nicht-Bürger war als Tandler „gänzlich verboten“ [WStLA Innungsbücher B53/2, Statuten der Tandler]. Deshalb hatte Wallishauser auch um eine „Dispensation von seiner auswärtigen Geburt“ angesucht. Im Archiv der Stadt Wien [Buch B 10/1785, Steuerbücher unbehaustes Catastrum] findet sich auf S. 23 der „Dandler in der Stadt“ Johann Baptist Wallishauser, mit einer Steuerleistung von 8 Gulden, desgleichen [Buch B 10/1785, Steuerbücher unbehaustes Catastrum] zwei Jahr später. (Zum Vergleich: Mit dieser Steuerleistung lag Wallishauser im Mittelfeld. Andere Tandler zahlten beispielsweise 18, 11, 10, 9, 8, 7 und 3 Gulden. Die Gesamtsteuersumme aller 16 bis 18 Tandler betrug etwa 150 bis 154 Gulden).
Nähere Beschreibungen
zum „Trödlermarkt“ und den Verkaufsständen finden sich bei de Luca: „Sie haben offene Buden, deren viele in der Carnerstraße [Kärntnerstraße] sind [...] vor dem Carnerthor jenseits der Wien über die Brücke links. Er wird in der Woche drei mal, also am Dienstag, Freytag und Sonnabend gehalten. Man bekommt hier von allen Arten Trödlerwaren, also Kleidungsstücke, Eisenwaaren, Bücher usw. Man verkauft auch neue Waaren, z. B. wollene Strümpfe, rauhe Mützen, Hüte, Leinenwaaren usw. Jemand, der nackend nach diesem Markte kommt kann ganz neu eingekleidet nach der Stadt gehen“. [de Luca, Ignaz, Wiens gegenwärtiger Zustand unter Josephs Regierung, II, 380]

 

Familiengründung

Nun war er Wiener und hatte sich eine Existenz aufgebaut. Das Geschäft befand sich an einem guten Platz in der Spenglergasse. So konnte es nicht ausbleiben, dass er an eine Familiengründung dachte. Der Heiratsvertrag, den Wallishauser mit der zehn Jahre jüngeren Maria Anna Katharina Fischer abschloss, wurde am 21. Juni 1784 den Behörden übergeben [WStLA, Offiziosa 1783/Buchst. I–Z, Fasz. 3/31/1784]. Die Braut brachte 500,- Gulden, ein Geschenk ihrer Mutter, als Mitgift in die Ehe ein (Punkt 2 des Heyraths-Kontraktes). Der zu diesem Zeitpunkt 27 Jahre alte Bräutigam brachte 1000,- Gulden „baares Geld“ Heiratsgut als „Wiederlage auf Überleben“ ein (Punkt 3 des Heyraths-Kontraktes). „Aus besonderer Liebe“ (und diese Aussage beruht vermutlich auf der Wahrheit) brachte er noch „seine bürgerliche Handlung“ in die Ehe ein, „dergestalten jedoch, daß unter bemeldeten Handel ausser der Freyheit und Gerechtsamen und Waaren Lager nicht bestanden seyn“ (Punkt 4 des Heyraths-Kontraktes). „Der überlebende Theil“ der Ehegatten sollte „der Haupt-Erb, und den etwa aus dieser Ehe übrig bleibende Kinder nichts als den Pflicht Theil hinaus zu geben schuldig seyn“ (Punkt 6 des Heyraths-Kontraktes) [WStLA, Officiosa, I–Z, Repertorium in Abhandlungs- und Waisensachen vom 1. November 1783 bis letzten Dezember 1784, Numerus des Exhibit 15206, Fasc. 3/31]. Die Ehe wurde am 27. Juni 1784 in der Pfarre Sankt Peter geschlossen, Wallishauser wurde damit auch der Vormund seiner minderjährigen Ehefrau [Trauungs-Matrikel St. Peter liegen in der Pfarre St.Michael ein, Fol. 13 Rz 31]. Als seine erste eruierte Wohnadresse wird im Trauschein Tuchlauben 575 (heutige Nummer 10) angegeben, die Braut wohnte am Graben 589 (heutige Nr. 27, Parfümerie Nägerle & Strubell). Als Mitunterzeichner des vorhin erwähnten Ehevertrages und im Trauungsbuch der Pfarre St. Peter von 1784 scheint als Trauzeuge Georg Engel, Maitre Tailleur, auf. Georg Engel war offenbar ein guter Freund Wallishausers, auch wenn er ihn im August 1796 wegen ausständiger Geldforderungen verklagte.

Vier Monate nach der Eheschließung, am 30. Oktober 1784, leistete Wallishauser den Bürgereid. Im Bürgereidsbuch unterfertigte er wie folgt: „Johann Baptist Wallishausser, bürgerlicher Statt Tändler, [von] Georg Erhardt als Vorsteher vorgestehlt [sic]“ [WStLA, Bürgereidsbücher vom 12. Jänner 1782 bis 18. Dezember 1788, S. 117, 30. September 1784]. Hier unterzeichnete er erstmals mit "Wallishausser", wechselte aber in der Folgezeit noch unter den beiden Versionen. „Johann Wallishauser, Stadttändler, alda [Kohlmarkt] Nr. 138“ lautet der entsprechende Eintrag in der Wiener Zeitung [WZ Nr. 82, 13. Oktober 1784, S. 2328].
Da Andre Müller, der bisherige Gerhab der beiden minderjährigen Söhne seiner Schwester Katharina Fischer (Schwiegermutter von J. B. Wallishausser), 1785 verstarb, wurde am 2. Juli 1785 Wallishausser zum „Gerhab“ (Vormund) bestellt [WStLA, Offiziosa 1785, Nr. 14040, Akt 3/682/1785; vgl. auch 1786, Nr. 26979, Akt nicht mehr vorhanden].
J. B. Wallishaussers erstes Kind Maria Anna wird am 19. August 1785 geboren. Zu diesem Zeitpunkt wohnt das Ehepaar in der Bognergasse 3.

Stammtafel Johann Baptist Wallishausser I.

 

Die ersten Geschäfts- und Wohnadressen

Um 1785 ist Wallishausser als Buchtrödler oder Antiquar mit seiner ersten Geschäftsadresse „unter den Spänglern“, „neben der schönen Ungarin“, (Ladenschild in der Bognergasse), also neben dem Eckhaus nachzuweisen [de Luca, Ignaz: Wiens gegenwärtiger Zustand unter Josephs Regierung. Bd. II. S. 31, Bücherantiquarien]. Spängler- oder Spenglergasse hieß vor 1862 der Beginn der heutigen Tuchlauben, die früheren Tuchlauben (bis 1862) begannen einst ungefähr in der Mitte der heutigen Tuchlauben und führten zum Hohen Markt [Kisch I, 136; Czeike, Felix: Hist. Lex. d. Stadt Wien, V, 486].

Diesen Eintrag finden wir in „Wiens gegenwärtiger Zustand unter Josephs Regierung“, 2. Band, erschienen 1787 bei Philipp Wucherer.

Auf Daniel Hubers Wien-Plan „Scenographie“, gezeichnet 1769–1773, gedruckt 1778, können wir das Haus Ecke Spänglergasse – Bognergasse sehen, in dem Wallishausser sein Antiquariat hatte. Die Gasse rechts ist die Bognergasse. Bei der Beschriftung Pauterthor (Pailertor) senkrecht findet sich die Spänglergasse.

Die erste gemeinsame Wohnadresse nach der Eheschließung 1784 war Bognergasse 224. Wie im Biedermeier üblich zog die Familie um, sobald eine Wohnung abgewohnt war. So erklären sich die vielen Wohnadressen.
Nach der Geschäftsadresse unter den Spänglern ist bis 1788 Wallishausser als Mieter eines Gewölbes auf dem Kohlmarkt 167 (= Nr. 297 = heutige Nummer 6) nachzuweisen. Die Miete betrug 370 Gulden; im selben Haus befand sich das bekannte Kaffeehaus von Johann Evangelist Milani, der für ein Doppelgewölbe und „vier andere Gewölbe“, eine „Caffekuchel“ und eine Kohlenkammer, ein „Behältniß zum Gefrorenen samt 1 Boden“ eine Miete von 1850 Gulden zu zahlen hatte. In einer Wien-Beschreibung des Jahres 1797 wurde das Kaffeehaus Milanis als „niedlich eingerichtet“ bezeichnet und als Ort, wo man „die meisten Italiäner findet [Neuster wienerischer Wegweiser für Fremde und Inländer, vom Jahre 1797. Oder kurze Beschreibung aller Merkwürdigkeiten Wiens. Wien: Camesina, 1797. S. 143]. An einer anderen Stelle heißt es, das Kaffeehaus Milano habe keinen besonders guten Ruf. [WStLA, Harrer, Paul: Wien, seine Häuser, Menschen und Kultur. Wien: 1950. Bd. VII]


Der Kohlmarkt

Der Eingang in das Geschäft Wallishaussers dürfte sich in der Wallnerstraße 2 befunden haben [Messner II, 48]. In diesem Hause befand sich auch die Trattnerische Buch- und Zeitungshandlung [de Luca, Ignaz: Beschreibung der kaiserl. königl. Residenzstadt Wien. Wien: Kurzböck, 1785. S. 167] des Sohnes des Johann Thomas Edler von Trattnern, Joseph Anton Trattner, Buchhändler seit 1777 [WStLA, Repertorium zu den Merkantil-Dokumenten I, 1763–1797, fol. 217].

Der Kohlmarkt im „Grundriß von Wien“, der dem „Handlungs-Gremien Schema der kaiserl. Haupt und Residenzstadt Wien“, Wien 1807, von Anton Redl beigegeben war.
Rechts oben wurde „Graben“ eingefügt, an der Ecke Kohlmarkt und Wallnerstraße markiert ein schwarzer Punkt den vermuteten Standort bzw. Eingang der Wallishausserschen Buchhandlung.

Ein für die Buchhändler und Buchdrucker wichtiges Hofdekret ist im N. Ö. Gewerbe-Register im Jahre 1786 unter dem Buchstaben B vermerkt: Buchdruckereien Bestimmung Hofdekret für Buchhändler.
Am 27. Nov. 1786 wird den Universitäten die bisher innegehabte Befugnis zur Erteilung von Buchdrucker-Gewerben entzogen.

Laut den Akten im Niederösterr. Landesarchiv [NÖLA 1787, A–Z, S. 21, Aktenzahl 4379/A 16] suchte Johann Baptist Wallishausser schon 1787 um Verleihung einer „Buchhandlungsfreiheit“ an. Es ist beachtlich, mit welcher Ausdauer und Zähigkeit Wallishausser innerhalb von 4 Jahren sich Schritt für Schritt seinem Ziel genähert hat, in Wien ein etablierter Buchhändler zu werden, angefangen mit der Befreiung von seiner ausländischen Geburt, der Aufnahme in den Bürgerstand, Eheschließung mit einer Wienerin, Geschäft und Wohnung an einer "feinen" Adresse – Kohlmarkt war sehr klug gewählt, da die Nähe der Burg ein reges Passantenaufkommen ahnen läßt und sich hier ein Geschäft an das andere reihte.

Im selben Jahr beginnt Wallishausser mit den Anzeigen in der Wiener Zeitung.

Die erste gibt er am 25.8.1787 auf, sie beinhaltet 17 Schauspiele, darunter „Die Räuber“ von Friedrich Schiller. Die meisten Schauspiele sind in seinem Verlag erschienen, obwohl er noch keine Buchhandlungsfreiheit hatte, jedoch bereits eifrig verlegte. In einer Gemeinschaftsanzeige für den „Wr. Taschenkalender für das Jahr 1789“ am 19.11.1788 scheinen Trattner und Mößle, Hörlinger und Gräffer, Wappler und Wallishausser usw. auf. Dies läßt darauf schließen, dass er sich schon einige Geschäftsfreunde erworben hat. Am 6.12.1788 erscheint der 1. Band der hinterlassenen Werken von Friedrich II., König von Preussen. Dieses Werk wächst bis 1792 auf 30 Bände an. Es haben sich sicher Interessenten gefunden, aber waren es so viele, dass sich diese Auflage rentiert hat? Am 15.9.1790 erscheint Wallishausser das erste Mal als Herausgeber des „Wiener Taschenkalenders zum Nutzen und Vergnügen auf das Jahr 1791“ (Näheres siehe Werksverzeichnis), auch seine diversen ausländischen Geschäftsbeziehungen werden in diesem Jahr erwähnt. 1792 annonciert Wallishausser die Wienerische Landbibliothek, eine über drei Seiten gehende Einschaltung, und es gibt auch immer wiederkehrende Gemeinschaftsanzeigen mit anderen Buchhandlungen. Die Graphik gibt uns auch Aufschluss darüber, in welchem eingeschränkten Masse Wallishausser die Krisenzeit über annoncierte.

Wallishausser wird Buchhändler

Am 23. 7bris [September] 1788 sucht Wallishausser neuerlich um „Verleihung des Buchhandels“ an, die am 26. September 1788 [WStLA, Merkantilakt W 48 / 1. Reihe 1810] mit nachfolgender „Bewilligung für Buchhandlungsfreiheit“ erfolgte. [WStLA, Repertorium zu den Merkantil Dokumenten B.I 1783–1797; Nö. LA Gew.Reg. A 1788/B VII Buchstaben H–Z, 38 und 129; A 1789/A–Z 8, Nö. Reg. Nr. 9, Buchstabe „W“]. Es wird festgehalten, dass er ehebaldigst sein Tandlergewerbe zurückzulegen habe. Jedoch erst ein Jahr später, am 20. August 1789, gab Wallishausser seinen „Kammerhandel“ an einen gewissen Herrn Häschritt weiter [WStLA, Innungsbücher, Verzeichnis aller bürgerlichen Händler S. 58]. Gleichzeitig findet sich die letzte Steuerbelegung als Trödler [Niederöst. Landesarchiv A 1789, A–Z, S. 38, Aktenzahl 112/A 115, S. 1f].

Im Jahr 1788 wird auch seine Tochter Anna Maria Katharina geboren, die später auch unter der Aegide Theresia Wallishausser im Geschäft mitarbeitete und eine große Hilfe für ihre Stiefmutter war. Erst 1820, nachdem ihr Bruder J. B. Wallishausser II. die Geschäfte übernommen hatte, heiratete sie Johann Nepomuk Passy aus der bekannten Schriftstellerfamilie Passy.

 

Im März 1790 strengte J. B. Wallishausser gemeinsam mit anderen Geschäftsleuten eine Klage gegen die Lohnkutscher an, da diese die Gehenden behindern und die Schaufenster verstellten. Die Innhaber der Wohnungen und Gewölben in der Stadt in den Hauptstrassen haben hi[e]rorts anschlüssige Bittschrift um Abschaffung der Vorstadts Lehen Kutschern vor ihren Wohnungen und Gewölben eingereicht.“ So steht es in einem achtseitigen Akt der Polizei Hofstelle. [Öst. Staatsarchiv, Polizei Hof-St., Perger Akte XI B32]
Schon damals wurden Unterschriften für die Beschwerden gesammelt, und untertänig, aber sehr bestimmt überreicht. Es gab eine größere Anzahl von Geschäftsleuten in der Kärntnerstraße, am Graben und Kohlmarkt, darunter auch Wallishausser und Löschenkohl. Es handelte sich aber nicht nur um Geschäftsleute, auch ein Zahnarzt und der Adel waren bei dieser Beschwerde vertreten. Diese wurde sogar Ihrer Majestät vorgetragen. Es wurde ersucht, die Standplätze der Lehenkutscher entweder vor die Tore der Stadt oder auf große Plätze in der Stadt zu verlegen und nicht in den Straßen zu belassen.

Am 13.9.1790 wird als fünftes Kind in der Stadt 1147 (heute Dorotheergasse 6) Johann Baptist Georg geboren [Taufbuch Pfarre St. Michael]. Dieser Sohn setzte ab 1820 als Nachfolger der Stiefmutter Theresia Wallishausser die Tradition der Buchhandlung fort.
Die damalige Wohnung lag im 4. Stock straßenseitig, hatte 7 Zimmer, Küche, Keller und Boden und kostete 350 fl. Miete [WStLA Sign. B 34].
Zu Ende des Jahres 1791, am 12. Dezember, wurde Johann Baptist Wallishaussers Frau Maria Anna Katharina, die damals bereits fünffache Mutter war, großjährig gesprochen [Wiener Stadtarchiv, Offiziosa 1791, S–Z, S. 116, Aktenzahl 3/452/1791].

Wie aus einigen Anzeigen in der Wiener Zeitung ersichtlich, pflegte Wallishausser einen regen Geschäftsverkehr mit ausländischen Buchhandlungen. Leider sind uns außer den Namen und den Standorten der Geschäftspartner keine detaillierten Geschäftsbewegungen bekannt. Nur einmal hatten wir das Glück, genaue Abrechnungen über eine dieser Verbindungen zu finden. 1791–1798 war die Firma Montag et Weiss in Regensburg ein wichtiger Geschäftspartner von Johann Baptist Wallishausser. Über einige Jahre können wir die Bücherlieferungen, hauptsächlich seiner eigenen Verlagswerke, an diese Buchhandlung verfolgen.[Deutsche Bibliothek in Leipzig, Sign. 17/158-161] Die Kontenabrechnungen sind uns erhalten geblieben, ebenso einzelne Briefe, und hier ist es interessant, über die verschiedenen Arten des Transportes zu lesen. So wird gemeinsam mit dem Buchhändler Schaumburg das Bücherpaket per Schiff gesendet. 1835 wurde die Buchhandlung Montag et Weiss von G. J. Manz übernommen.

 

Wallishausser als Nachdrucker

Der unbekannte Verfasser eines 1791 in Halle erschienenen Buches mit dem Titel „Reisen durch Ungarn und Deutschland“ rechtfertigte den Nachdruck mit dem seiner Ansicht nach zu hohen Preis der Originalausgaben. „Wer weiß, ob sich die Aufklärung in Ungarn und in Österreich ohne Herrn Trattner so stark entwickelt hätte?“ [Zitiert nach Kókay S. 78].
Gleich Johann Thomas Trattner war Wallishausser ein Nachdrucker, der, wie alle anderen Wiener Drucker seiner Zeit auch, im Einklang mit der damaligen Gesetzeslage, erfolgreiche Werke von sächsischen oder preußischen Verlagen nachdruckte, ohne an die Autoren Honorare zu zahlen. Zum Beispiel beklagt sich Joseph Franz Ratschky beim Verleger Göschen, dass Wallishausser für den Nachdruck von „Melchior Striegel“ kein Honorar zahlte. „Leider sind solche Schritte nöthig, um die deutsche Muse zu retten“, verteidigte sich Josef Stahel 1787 in einer Anzeige seines Wiener Nachdruckes von Schillers „Don Carlos“ [zitiert nach Haydinger I, 1564].

Zu diesem Thema haben wir in der Wiener Zeitung eine „Ankündigung“: Man weiß, daß in Berlin eine deutsche Auflage von Voltair’s sämtlichen Schriften erscheint, und daß jeder Band derselben 2 Gulden kostet. Dieser hohe Preis hat eine auswärtige Buchhandlung bewogen, sich um jenen Theil des lesenden Publikums, welchem die Berliner Auflage zu theuer ist, ein nicht unwesentliches Verdienst zu erwerben, und solchemnach von den Werken dieses allbekannten Schriftstellers einen viel wohlfeileren Abdruck der Berliner Auflage zu veranstalten. Von diesem Abdruck ist bereits der erste Band hier angekommen und bey Unterzeichnetem in Kommission zu haben. Die Auflage selbst ist in Median Oktav, auf saubern Papier, mit reinen Lettern abgedruckt, und der erste Band ist mit dem wohlgetroffenen schönen Portrait des berühmten Verfassers geziert. Da von dieser Auflage nichts einzeln verabfolget wird, und kein Exemplar defekt werden darf; so ist erforderlich, daß bey jeder Ablieferung eines Bandes stäts auf den folgenden die Vorauszahlung gegen Quittung geleistet werde. Jeder Band kostet nicht mehr als 36 kr. Bey Aushändigung des ersten wird mithin zugleich der nämliche Betrag für den folgenden erlegt, und diese Ordnung wird, bis zu Ende der ganzen Sammlung, beybehalten. Die Pränumeration wird bey Unterzeichnetem, welcher den Kommissionsverschleiß Auflage für die k. k. Erbländer übernommen, gegen alsogleiche Ablieferung des ersten Bandes und gegen Schein auf den zweyten, mit 1fl. 12 kr. angenommen, der auch für die richtige Ablieferung haftet. Den 21.Oktober erscheint der zweyte Band und diesem wird alle 3 Wochen einer nachfolgen. Wien den 29. September 1789.
Johann Bapt. Wallishausser, Buchhändler am Kohlmarkt Nr. 167.
In den Provinzen sind diese Schriften auf oben angezeigte Art zu haben: in Agram bey v. Trattner, Buchh.-Bozen im Zeitungskomptoir,-Brünn bei Gastl, Buchh.-Budweis bey Nickel, Handelsmann,-Cilly bey Jenkó u.Komp.- Görz bey Kern, Buchh.-Grätz bey Ferstel und Trötschern, Buchh.-Herrmanstadt bey Gänselmayer u. Komp., und Hochmeister, - Insbruck bey Merks, -Judenburg bey Bartl, Kaufmann, -Klagenfurt bey v. Kleinmayer, Buchh.-Klosterneuburg bey Fransche, - Krems bey Mestl, - Laybach bey Korn, - Lemberg bey Piller und bey Pfaff, - Linz bey Münzer u.K. - Marburg bey Merzinger, - Neustadt W. bey Adam, - Nickolsburg bey Stoßberger, - Oedenburg bey Pfundtner,- Ollmütz bey Riegele, Ofen bey Diepold u. K. und bey Strohmayer, - Pest bey Weingard, St. Pölten bey Laitre, Pest bey Widemann und bey Mangold, - Presburg bey Doll u. Schweiger und bey Weissenthal,- Raab bey Müller, - Steyer bey Reiter, - Temeswar bey Tollnay, - Teschen bey Kohlhas, Prof.- Triest bey Langer, Normalschuldirektor, und bey Kampfmüller, Buchh., - Troppau bey Vogelsinger.“
[ÖNB, Wr. Zeitung, Rolle 46, 7.Okt.1789, S. 2581]

 

Ein Bericht über Wiens Buchwesen von 1793

Hochinteressant ist die Beurteilung der Wiener Buchhandels- und Buchdruckerszene in den anonym erschienenen „Vertrauten Briefen zur Charakteristik von Wien“ von 1793: „Die beste Buchhandlung ist die Gräfersche auf dem Jesuitenplatz, wo man die besten Werke des Auslands findet, und wo man mit Bescheidenheit, und zuvorkommender Höflichkeit; zwo seltene Metavre bei der Wiener-Buchhändler-Zunft! Gerne, und bald bedient wird. Nach dieser sind die Kurzbekische, Wapplerische, Stahelsche und Degensche, die einige gute Verlagsschriften geliefert, aber selten einen Vorrath von ausländischen Werken des Geschmacks haben. Fremde beklagen sich mit Recht, über die unhöfliche Begegnung der Herren und Diener der litterarischen Magazine, die oft eine unanständige Sprache führen, und den Mann blos nach dem Kleide, und der vollen Börse beurtheilen, aber freilich giebt es ja in dieser Zunft, Edle Herren (den Namen nach,) und Ritter des heiligen Römischen Reichs, die Ihre Ritterzüge gegen die Makulatur-Ballen gemacht, und ihre ritterliche Ehre an gutwillige Autoren verpfändet haben. Viele so genannte Buchhandlungen, handeln mit Contrebande, und treiben das Gewerbe der Nachdrucker, an ihrer Spitze steht der Edle von Trattner, der sich durch seine Ehrliche Praxis, NB. Nach dem Catechismus aller Leute, die sich an fremde Haabe vergreifen – Haus und Hof, Geld und Gut, Kinder und Rinder, und alles, was zur Leibes Nahrung und Nothdurfte gehört, erworben hat. Seine edlen Cumpane Schneider in Carlsruhe, Göbel, der Troppauer Fabrikant [Traßler, Anm. O. S.], der die Werke des Genies durch abscheuliche Sprach- und Drukfehler verhunzet hat. Ein Sammer und Rehm, die Niederlagen von Löschpapier aus Carlsruhe haben, und ein Wallishäuser [!] zu Wien, der sich durch den Nachdruck der Werke Friedrichs des Großen versündigt hat, haben es durch alle ihre Kniffe und Pfiffe, nicht so weit als dieser Original-Kniffkopf bringen können, der sogar die Götter des Olimps, auf die Zinne seines Hauses postiert hat.“ [Vertraute Briefe zur Charakteristik von Wien. Görlitz, bei Hermsdorf und Anton, 1793, Erster Theil, S. 208–09.]

Über die Ausübung des Buchhändlers galten damals folgende Bestimmungen:
„Künftig ist niemand mehr die Erricht[ung] einer Buchhandlung zu gestatten, der solche nicht in oder außer Landes erlehrnet, und sich hiezu fähig gemacht hat, worüber sich der Gwerbelustige [!] ausweisen muß. Keine gewisse Zahl derselben ist festzusetzen; jedoch sind Zeit, und Umstande zum Maßstab zu nehmen, sobald es sich um Vermehrung der bereits bestehenden Buchhandlungen handelt. Jedem befugt: Buchhändler wird die Errichtung einer Buchdruckerey gestattet, dagegen aber den Buchdruckern, welche künftig derley Gewerbe antretten, kein anderer Buchhandel eingestanden, als mit jenen Artikeln, welche sie selbst verlegen, dann ferner mit Schul-, Gebethbüchern und Kalendern; jedoch kann in besonderen fällen [!] auf jedesmalige Ansuchen in Ansehen eines oder anderen Artikel von dieser Regel eine Ausnahme gemacht werden. Übrigens soll durch die Aktivbuchhändler eine allgemeine Buchhandlungs-Ordnung entworfen, und nach Hof eingeleitet werden. [...] 14. July 1791“ [Niederöst. Landesarchiv A 1792, A–Z, S. 43, Aktenzahl 12354/A 16]. Auf S. 54 findet sich folgender Vermerk: „Die Vorsteher der hiesigen Aktiv-Buchhändler überreichen den Entwurf zur künftigen Buchhandlungsordnung“ [Aktenzahl 17762].

 

Bedeutung des Theaterwesens im 19. Jahrhundert

In einer Zeit ohne elektronische Medien kam dem Theater ein höherer Stellenwert zu als heute. Diese Feststellung dürfte für Wien besonders zutreffen: „Das Schauspiel ist der Mittelpunkt des Wiener Lebens. Der Stolz, die Sehnsucht und das Vergnügen der Wiener. Was dem Pariser die Journale, das sind dem Wiener die Theaterzettel. Er studiert, glossiert und memoriert sie. [...] Von großer Bedeutung für die Entwicklung des Wiener Theaters war der Mangel an vielen sonstigen geistigen Instituten. [...] Das Theater ist hier noch ein geistiger Mittelpunkt, nicht bloß ein Ort der Unterhaltung wie in vielen anderen Städten.“ [Laube, Heinrich: Reisenovellen, Bde. 1–2: Leipzig: Wigand, 1834: Bde. 3–4: Mannheim: Hoff, 1836, zitiert nach „Reise durch das Biedermeier“, Wien: Andermann, 1946, S. 297 und 299f.]

Das alte Burgtheater am Michaelerplatz

Theaterzettel

Die Theaterzettel des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts – vor allem der Hoftheater – stellen neben ihrem informativen Wert auch eine Fundgrube an Kuriositäten dar. Zuweilen wurden sie gleichsam als Mitteilungsblatt verwendet: Neben Hinweisen auf besondere Veranstaltungen, wie Bälle während des Faschings oder musikalische Akademien, bat die Hoftheaterdirektion auch immer um Verständnis für Debutanten, sowie sie auch Erkrankungen von Schauspielern meldete. Geänderte Einlasszeiten und Eintrittspreise wurden angekündigt, ebenso wie die besondere Verwendung des Eintrittsgeldes, z. B. als Benefizien für Autor und Schauspieler, mitgeteilt wurde. Weiters fanden sich oft Hinweise auf die Buchhandlungen, wo näher Interessierte die Textbücher oder das Notenmaterial erwerben konnten. Auch die Gründe für eine eventuelle Spielplanänderung, unter anderem auch Nichtgefallen des Stückes beim Publikum, waren nachzulesen. Die Verlautbarung von Verlust und Fund persönlicher Gegenstände gibt das beste Beispiel des Kommunikationscharakters dieser Theaterzettel [Grossegger, Elisabeth: Das Burgtheater und sein Publikum. Bd. 2, Halbband 1, S. 388].
Oblag es früher noch der Theaterdirektion über die Art und Weise der Gestaltung des Theaterzettels zu entscheiden, so war ab dem 21. März 1813 auch der Theaterzettel der allgemeinen Zensur von Drucksachen unterstellt [NÖ Landesarchiv, POD, K101, Weisung vom 21. März 1813].

Bereits 1793 bis 1795 übernahm Wallishausser den Druck der National-Hoftheater-Stücke [Wiener Zeitung, 2.3.1793, S. 16]:

Ankündigung
Neueste k. k. National-Hoftheater-Stücke
für das 1793, 1794 und 1795ste Jahr.

Mit Vergnügen mache ich dem hochschätzbaren Publikum bekannt, daß ich, vermög Kontrakt, den Druck und Verlag der neu aufzuführenden Originaltheaterstücke auf 3 Jahre von der k. k. National-Hoftheater Regie übernommen habe. Es wird daher in Zukunft jedes auf dem k. k. National-Hoftheater neu aufzuführende Stück bey der ersten Aufführung sowohl in meiner Buchhandlung, als auch bey beyden k. k. Theaterkassen und Logenmeistern zu haben seyn; auch diejenigen Stücke, welche zwar schon auswärtig gedruckt sind, und doch in dem k. k. Hoftheater aufgeführt werden, werden ebenfalls von mir neu aufgelegt, und auch bey mir und an oben genannten Orten zu haben seyn. Da ich mir es bey allen meinen Unternehmungen zur ordentlichen Regel mache, dem hochschätzbaren Publikum alle meine Ausgaben auf eine erleichterte Art in die Hände zu liefern, so habe ich mich auch hier entschlossen, einen ordentlichen Weg der Subscription vorzuschlagen. Man subscribirt nähmlich bey mir Endes Genanntem auf das ganze Jahr 1793 mit 1 fl. und zahlt bey der Abnahme für jedes neu erscheinende schon broschirte Stück 12 kr. Sollte es sich aber ereignen, daß neue Stücke aufgeführt würden, von welchen die Herren Autoren die Auflage derselben der hiesigen k. k. Hoftheater Regie nicht überließen, so werden diese Stücke gleich bey ihrer auswärtigen Erscheinung von mir in meiner gleichförmigen Auflage nachgedruckt werden. Unterm Jahre kann aus der Subscription nicht ausgetreten werden, und nach verflossenem Jahre ersucht man diejenigen, welche etwa austreten wollten, solches auf ihre Scheine vormerken zu lassen, wo sie alsdenn für ihren Subscriptionsbetrag fünf nach einander folgende neue Stücke erhalten. Die Anzahl der neu erscheinenden Stücke kann eigentlich nicht angegeben werden, doch kann sich solche beyläufig von 15 bis auf 24 Stücke belaufen. Jedes neue Stück ist am Tage der ersten Aufführung zu haben, und kostet außer der Subscription bey mir und den k. k. Theater-Kassen und Logenmeistern 17 kr. Es sind zwar für dieses Jahr schon drey neue Stücke durch die k. k. National-Hoftheaterregie gedruckt worden, nähmlich 1) Das Incognito, ein Originallustspiel in vier Aufzügen, von F. W. Ziegler. 2) Die Kriegslist, ein Lustspiel in einem Aufzuge, von M. S. Weickard. 3) Der Kerkermeister von Norwich, ein Schauspiel in vier Aufzügen nach einer wahren Begebenheit; und obwohl diese Stücke in ungleichen Auflagen erschienen sind, so wird meine Ausgabe doch durchaus schön, in gleichem Formate und korrect, so wie mein schon gegenwärtig bestehendes Bürgerglück erscheinen. Man wird jeden Jahrgang in Bände nach der Bogenzahl eintheilen, so daß ungefähr vier bis fünf Stücke einen Band ausmachen werden, wozu ein Titel und schönes Titelkupfer, von Herrn K. gestochen, geliefert werden wird, welches die Herren Subscribenten um 7 kr., die nicht Subscribirten aber um 10 kr. erhalten. – Die Herren Subscribenten erhalten also bey ihrem Eintritte gegen Erlag 1 fl. den vom Verleger unterzeichneten Schein und obige drey Stücke, jedes für 12 kr. – Längsten in 14 Tagen erscheint ein neues Originalstück.
Johann Baptist Wallishausser,
k. k. priv. Buchhändler am Kohlmarkt Nr. 167.

Wallishausser wurde 1805 k. k. Hoftheatral Buchdrucker, namentlich auffindbar ist er erstmals am 16. Februar 1807 als „Theatral Buchdrucker“. Mit einer kurzen Unterbrechung von zwei Jahren stellte der Verlag, später die Druckerei, die Theaterzettel für beide Hoftheater über 60 Jahre her, und zwar bis zum Jahre 1868.

Theaterzettel vom 26. Februar 1807

1809 haben wir in der Wiener Zeitung [8.4.1809, S. 16] eine

Ankündigung
eines täglich erscheinenden gemeinschaftlichen Theater-Zettels der k. k.
Hoftheater, und des privilegirten Theaters an der Wien.

Mit Bewilligung einer hochlöbl. k. k. Hoftheater-Direktion, hat Unterzeichneter schon unterm 18. April v. J. angefangen, täglich einen dreyfachen Komödienzettel von obenbenannten Theatern herauszugeben, worauf alles enthalten ist, was die grossen Anschlagzettel enthalten, und auf diesen Zettel monatliche, viertel- halb- und ganzjährige Pränumeration angenommen.

Der gnädige und gütige Beifall, welcher dieser Unternehmung bezeugt wurde, hat den Unternehmer bewogen, diesen Zettel ferner fortzusetzen, und einen zweyten Jahrgang, nähmlich vom 18. April 1809 bis zum 18. April 1810 täglich herauszugeben.

Der Pränumerationspreis ist:

Auf 1 Monat 1 fl. Auf 6 Monat 3 fl. 30 kr.
Auf 3 Monat 2 fl. Auf ein ganzes Jahr 6 fl

Wer selbige in seiner Wohnung zu haben wünscht, zahlt extra für das Hintragen:

Für 1 Monat 30 kr. Für 6 Monat 2 fl.
Für 3 Monat 1 fl. 30 kr. Für ein ganzes Jahr 3 fl.

In die Vorstädte zu tragen kostet es ein Drittheil mehr.
Ausser der Pränumeration kostet jeder Zettel zwey Kreuzer.

Zu mehrerer Bequemlichkeit sind diese Zettel auch täglich Abends bey den Eingängen in die Theater um zwey Kreuzer zu haben.
Es sind einige komplete Exemplarien vom 18. April 1808 bis den 17. April 1809, bestehend in 343 Zetteln, das Exemplar um 8 fl. zu haben, welches manchen auswärtigen Theater-Direkteuren und
Schauspielern willkommen seyn dürfte.

Johann Baptist Wallishausser,
Buchdrucker und Buchhändler im Kloster-Neuburger-Freyhofe,
in der Neuburgergasse Nr. 1177.

Lesekabinett

Mit der Zeit gehend zeigte J. B. Wallishausser Interesse an einem Lesekabinett. In welchem Jahr er es eröffnete, ist uns nicht bekannt, im Vorwort der Bücherliste der Leihbibliothek datiert er sie aber mit 1784. Die Lesekabinette kamen aus Frankreich. In Paris kann man die Anfänge bis 1701 zurückverfolgen, obwohl es sicher schon vorher vereinzelte Lesekabinette gab. In England gab es die Circulating Libraries oder Reading Rooms. Als ihr Begründer gilt mit seiner 1726 eröffneten Edinburgher Anstalt der schottische Volksdichter Allan Ramsay.
In Wien war das erste sehr bekannte Lesekabinett das des Herrn Bianchi. Es wurde 1779 am Hof eröffnet und übersiedelte im März 1771 auf den Kohlmarkt. Die Anstalt war sehr vielfältig, so gab es Verkaufsausstellungen technischer und künstlerischer Erzeugnisse, Erfindungen, Pläne, eine Buch-, Kunst und Musikalienhandlung, sowie auch die Schriftleitung der Realzeitung u.s.f. Es gab auch in der Wiener Hofbibliothek neben der Bibliothek selbst ein Lektürenkabinett, indem man das Buch fordern, lesen und exzerpieren konnte.
Die Lektürekabinette waren einer dauernden Änderung unterworfen. So wurde im Jahre 1776 im ersten Stock im Settischen Haus am Stock im Eisenplatz ein ganz neues Lektürekabinett eröffnet und zwar von Herrn Zahlheim. Es wurde solcherart angekündigt: „Das Lesekabinett sei der Mittelpunkt der guten Gesellschaft angenehmster und unterhaltenster Zusammenkunftsort für alle Stände und Geschlechter. Die Teilnehmergebühren wurden etwas erhöht und wie in Paris in Jahresteilen teurer. So ist die Lesezeit verlängert worden. Die Neuigkeiten die mit der Post angekommen sind, werden täglich durch einen Aushang kundgemacht usw.“ Die für die Kabinette wichtigste Neuerung ist die Beschaffung von Getränken und Erfrischungen und die Aufstellung besonderer Schach-Spieltische. Im Kabinett sind Zeitungen und Journale in großer Auswahl vorhanden. Es gibt Werke der Philosophie, Literatur und Kunst. Nicht ganz auf der Höhe blieb das Schrifttum selbst. Es gab eine Sammlung deutscher und französischer Werke und eine Sammlung einzelner Theaterstücke. Auch Poesie und witzige Schriften und Romane sind vorhanden. Es gibt eine eigene Abteilung für französische Werke. So konnte auch Trattner es sich nicht entgehen lassen ein Lesekabinett zu eröffnen. Er betonte, seines hätte ein ganz anderes Gesicht. Es war sicher wesentlich großzügiger und eleganter aufgezogen. Dieses Zeitungskabinett ist mit einer ansehnlichen Buchhandlung verbunden, mit ausgewählten älteren und besonders neueren Werken aller Fächer und Kultursprachen, es sollte zu einem europäischen Non plus ultra werden. Die Gebühren betragen gegen das vorige Kabinett das Doppelte, die Jahresteile bleiben ohne Zuschlag. Die Überschreitung der dreitägigen Leihfrist kostet ein Strafgeld. Was bisher unmöglich war, war bei Trattner möglich, nämlich das Kabinett mit der Buchhandlung zusammenarbeiten zu lassen.
Wenden wir uns nun J. B. Wallishausser zu, so hatte er sicher ein wesentlich kleineres Lesekabinett als Trattner. Leider konnten wir aus dieser Zeit keinen Katalog finden. Der einzige Anhaltspunkt, den wir über sein Lesekabinett haben, ist Sichers Adressbuch von 1797 [Sicheres Addreß und Kundschaftsbuch für Einheimische und Fremde welche vorläufige Kenntniß von der Haupt- u. Residenzstadt Wien haben wollen. Gerold 1797, S. 462/463].
Dort sind in der Stadt folgende Lesekabinette angeführt: bey

Herrn Binz am St. Stephansfreythof.
Herrn Haaß in den Schulhof oder gewesten Jesuitenplatzel.
Herrn Walißhauser auf dem Kohlmarkt.
Herr Zehetmayer und Riermayer in den Milchgassel
ohnweit St. Peter.

Die Grenze zwischen Lesekabinett und Leihbibliothek war sehr verschwommen. In Deutschland und Österreich wurden die Lekturkabinette und Leihbibliotheken am Ende des 18. und in den ersten Dezennien des 19. Jahrhundert von der einsetzenden Reaktion aus Argwohn behelligt oder aufgehoben. Am 3. August 1798 untersagte ein Hofdekret für die gesamten Erblande alle Lesekabinette die „statt einigen Nutzen zu schaffen vielmehr schädlich geworden“ seien.

Leihbibliothek
Bücherverzeichnis A–K
Bücherverzeichnis L–Z

Aus dem Jahr 1789 haben wir von Wallishaussers Leihbibliothek schon ein Bücherverzeichnis, in dem er angibt, bereits seit fünf Jahren eine Lese-Bibliothek zu führen. Es ist anzunehmen, dass sich die Leihbibliotheken aus den Lesekabinetten entwickelt haben und zu einer dauerhaften Einrichtung wurden. Die Bedingungen, unter welchen Jedermann dieser Leihbibliothek beitreten konnte, haben wir in einem LINK angeführt. Wieder hilft uns hier die Sperrs-Relation der Gattin aus dem Jahre 1799 weiter. Wir haben Aufzeichnungen in Form einer genauen Liste des Bücherstandes für die Leihbibliothek, und zwar:

813 Bände ausgesuchter Geschichten, Romane etc.
679 Bände mit 2716 der ausgesuchten und seltensten Komödien von Lust= Schau= und Trauerspielen
4818 Einzelne Sortimentskomödien von ausgesuchten Gattungen

Die Leihbibliothek verfügte somit über 6.310 Bände. An der Gliederung können wir sehen, wie sehr er sich dem Theater zugewandt hatte, eine Vorliebe, die er Zeit seines Lebens beibehalten sollte. Er führte offenbar sogar eine Art öffentliches Tage- oder Notizbuch über sämtliche erschienenen Theaterstücke: Leopold von Sonnleithner schreibt in seinen „Materialien“: „19.April Die Überraschung./.. kom.Oper /(Graveaux) oder in 1..A der Miethsmann/ N. d. Franz von Ihle. Notizen re.: Diese Operth kömmt in dem Theater Almanach und in Wallishausers geschriebenen Tagebuche nicht vor ...“ [Materalien zur Geschichte der Oper und des Ballets in Wien. 1te Abtheilung: Die k. k. Hoftheater. Vermächtnis des Herrn Dr. Leopold Edlen von Sonnleithner. 1873.]
Es gibt die Möglichkeit eines Vergleiches der Leihbibliothek mit derjenigen der Buchhandlung von Georg Binz, von welcher uns ein Katalog aus dem Jahr 1800 erhalten geblieben ist. Aus der Aufgliederung können wir eine ganz andere Zusammensetzung der Bibliothek erkennen, obwohl die Anzahl der Bücher etwa gleich hoch war:

1. Literaturgeschichte
2. Classische Schriftsteller der Griechen und Römer
3. Altertumskunde und Mythologie
4. Diplomatik, Zeit= Geschlechts=Wappen und Münzkunde
5. Erdbeschreibung, Statistik, Reisebeschreibungen, Länder und Völkerkunde des Inlands
6. " " Auslands
7. Alte und neue Geschichte, Lebensbeschreibung
8. Allgemeine Naturgeschichte, Botanik, Zoologie, Mineralogie, Naturlehre, Chymie, Medicin und Chirurgie u.s.w.

Auch die Benützungsbedingungen sind uns bekannt:
1. Für einen Band, welcher nach Belieben täglich einmal ausgewechselt werden kann, wird monatlich 1 Gulden 30 kr. W.W. voraus bezahlt, und, ausser in besonderen Fällen 5 Gulden W.W., welche beym Austritte wieder zurückgegeben werden, eingelegt.
2. Beym Eintritte erhält man gegen 1 fl W.W. das 26 Bogen starke, im steifen Band gebundene Verzeichniß der Leihbibliothek, in welchem jederzeit am Ende desselben der Name und der Wohnort des Abonenten, der Betrag der Vorauszahlung und der einstweiligen Einlage, sammt den Nummern der abgehohlten Bücher, gleichförmig mit dem Buch der Leihbibliothek aufgezeichnet werden.
3. Es ist notwendig, die Nummern mehrerer Bücher, die man zu lesen wünschte, zugleich anzuzeigen, damit, wenn einstweilen eins oder das andere Buch schon ausgeliehen wäre, man doch im Stande ist, die Herren Abonenten zu befriedigen.
4. Die Bücher werden täglich, ausser Sonn= und Feyertäge, von Morgens 8 bis Mittag 12 Uhr und Nachmittag von 3 bis Abends 6 Uhr ausgegeben.
5. Kindern und Zöglingen werden ohne besondere Erlaubniß ihrer Vorgesetzten keine Bücher verabfolgt.
6. Daß verdorbene oder verlohrene Bücher wiederum im Ladenpreiß zu ersetzen sind wird Niemand unbillig finden; so wie auch, daß der Verlust eines einzelnen Bandes von einem Werke, den Ersatz des Ganzen nothwendig macht.

Aber auch die Leihbibliotheken fanden keine Gnade vor der Obrigkeit und ein Jahr nach dem Verbot der Lesekabinette erfolgte auch ein Verbot der Leihbibliotheken. Wir finden J. B. Wallishausser 1806 unter „öffentliche Leihbibliothek“ im Klosterneuburger Stiftsfreihof no. 1177. Die Wiederaufhebung des Verbotes erfolgte 1811, Wallishauser scheint sich jedoch ohnehin nicht streng an das Verbot gehalten und die Leihbibliothek nie ganz aufgegeben zu haben.

 

Die Krise der Jahre 1794–1798

Schon im Jahre 1794 zeichnen sich die ersten finanziellen Schwierigkeiten ab, obwohl die Pfändungen „nur“ ca. 558 fl betragen. Es ist der Beginn dreier Krisenjahre, die im Jahre 1795 ihren Höhepunkt erreichen. In diesem Jahr betragen die Pfändungen 14.931 fl. Es sind nicht nur Krisenjahre, es sind auch Kriegsjahre. Trotz dieser enormen Belastungen kämpft Wallishausser und es ist bewundernswert, wie er mit allen Mitteln versucht, diese Misere zu überstehen. Der Grund für den außergewöhnlich hohen Geldbedarf Wallishaussers dürfte darin zu suchen sein, dass er ab 1791 mehr als hundert Bde. der „Wienerischen Landbibliothek“ und im Jahr 1795 nicht weniger als 60 Bde. der „Wiener Theater-Bibliothek“ verlegte, ein finanzieller Kraftakt, den der Verleger nur mit Mühe verkraften konnte. Nicht zu vergessen der Nachdruck der Werke von Friedrich II. von Preußen. Außerdem wurde er ja durch die bei den Zwangsversteigerungen erzielten niedrigen Verkaufserlöse um die Chance gebracht, seine Bücher mit normalem Gewinn zu veräußern.
Im Jahr 1796 betragen die Pfändungen 5369 fl. Meistens handelt es sich um Schuldscheine, nicht bezahlte Rechnungen für Papierlieferungen und auch für Buchbinderarbeiten (zu beachten: er hatte damals noch keine Druckerei!). Es kommen noch kleinere Pfändungen für Miete, von seinem Schneider Georg Engel und vom Uhrmacher dazu. Das nachfolgende Jahr 1797 zeigt keine neuen Pfändungen, 1798 haben wir „nur“ 1769 fl an Pfändungen und 1799 klingt es mit 900 fl aus.

Unser heutiger Wissensstand reicht nicht aus, um exakt zu beweisen, ob der Verleger dies trotz des schleppenden Verkaufserfolges der „Landbibliothek“ oder wegen des guten Geschäftsganges mit dieser Reihe getan hat, aufgrund der angespannten finanziellen Lage des Verlages im Jahr 1795 dürfte es wohl eher so gewesen sein, dass Wallishausser großes Vertrauen zu sich selbst hatte, die Flucht nach vorne antrat und durch die Aufnahme weiterer Geldmittel die „Theater-Bibliothek“ in Angriff nahm, obwohl er dadurch den Schuldenberg nur noch vergrößerte.
Die Zwangsversteigerungen von Büchern durch das Gericht im Jahr 1795 wurden durch vorhergegangene Anzeigen mit 3 Terminen in der Wr. Zeitung kundgetan. Es sollten damit viele Interessenten angelockt werden [Wr. Zeitung, Rolle 54/v.18.4.1.1795, S.1096, Wr. Zeitung, Rolle 55/v.4.11.1795, S. 3197/98, 7.11.1795, S. 3230/31, v. 20.1.1796, S. 170, 23.1.1796, S. 210, 27.1.1796, S. 241]
. Diese Bücherlizitationen, sowie die Inventarliste, die anlässlich des Todes von J. B. Wallishaussers Gattin Maria Anna am 22. April 1799 erstellt wurde, gestatten einen genauen Einblick in Wallishaussers Warenlager an verlegten Werken, Sortiments- und antiquarischen Büchern in den letzten Jahren des 18. Jahrhunderts.
Als Beispiel geben wir das Verkaufsverzeichnis aus dem Akt Johann Brunner wider J. B. Wallishauser an [WStLA, Mag. Zivilgericht, Band B2 Contentiosa 7/730 aus 1795]. Aus dieser Bücherliste sind zwei Posten herausgenommen, die es ermöglichen, den Schluss zu ziehen, dass die Werke Friedrichs des Großen nur 85% des Ausrufungspreises, während Voltaires Romane 200% des Preises brachten. Das Resümee ist, Friedrichs Werke waren kein Verkaufserfolg und es scheint, dass der oben angeführte Verdacht einer Fehlkalkulation richtig war. Da Wallishausser zu dieser Zeit noch keine eigene Buchdruckerei besaß, jedoch schon fleißig Bücher herstellte, die seinen Namen als Verleger trugen, er aber Wien nicht als Verlagsort angeben konnte, kam er auf die Idee „Hohenzollern“ zu verwenden. Dies war sicher eine sehr clevere Idee, jedoch ist verwunderlich, dass er als Verlagsort ein Land und keine Stadt angab.

Gezwungen durch die schlechte finanzielle Lage muss J. B. Wallishausser privat in die Vorstadt ziehen, da dort die Mieten niedriger als in der Stadt waren. Er zieht in die Josefstadt 95, Zum Blumenkorb, und dort wird am 23. 10. 1796 das 9. Kind Johanna geboren. Die Patin ist Frl. von Hainke. In den Jahren 1795 und 1798 finden wir ihren Vater Baron v. Hainke unter den Gläubigern Wallishaussers. Beim Tod der Mutter wird er Curator der Kinder; diese Tatsachen lassen den Schluss zu, dass wohl geklagt wurde, um seine finanziellen Ansprüche sicherzustellen, er aber eigentlich keinen Streit mit dem Beklagten hatte.
Aus dieser Krisenzeit haben wir auch Haushaltsinventare, aus denen wir das private Leben erfassen können. Diese Pfändungen löste Wallishausser immer im letzten Augenblick ein.

 

Tod der Gattin im Jahr 1799

Am 22. 4. 1799 starb Maria Anna Wallishausser in der Stadt Nr. 1105 an Erschöpfung, nachdem sie drei Tage vorher einem Sohn das Leben schenkte, der den Namen Franciscus Josephus Antonius erhielt [Wiener Stadtarchiv, Offiziosa 1799, Aktenzahl 2/1930/1799, Pfarre St. Augustin, Tauf- und Totenmatriken; und 1799/1448 22.4.1799].
Der Tod der Gattin im Alter von 36 Jahren muss ein herber Schlag für J. B. Wallishausser gewesen sein. Die Tragweite ist nun enorm, da laut Heiratskontrakt die Buchhandlung der Gattin zum Geschenk gemacht wurde. Durch diesen Umstand ist es nun möglich, den genauen Bücherbestand aufzuzeigen, da eine Inventur der Bücher in der Sperrs-Relation von Maria Anna enthalten ist, sowie die Geschäftsverbindungen und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie Wallishausser [Stadtarchiv Wien, Rathaus, Abhandlungs Sperr Verzeichnis 1798-1804, 1799/1448 22 04 1799 komplette Kopie, Wallishauser Anna Maria (1.Gattin J.B.Wa.I.)]. Die Tragik liegt darin, dass Wallishausser am selben Tag eine Buchdruckerei kaufte, an dem seine Frau zuhause im Sterben lag.

 

Kauf der Druckerei im Jahr 1799

Die Personal- und Firmenunion von herstellendem und vertreibendem Buchhandel war nur durch den Erwerb einer Druckerei zu vollenden.
Im Gewerberegister des Niederösterreichischen Landesarchivs findet sich folgender Eintrag: „Wallishausser Johann Baptist um die Doblerische [sic] Buchdruckerei“ [NÖ Landesarchiv A 1799, A–Z, S. 16, Aktenzahl 18852/A 18].

Kauf und respect Verkaufs Kontrakt
Heut zu Ende gesetzten Tag und Jahr ist zwischen den H:
Johann Rauthner bürgerl. Hafnermeister als Mitin=
teressenten und Bevollmächtigten sammentlichen Peter
Doublierschen Erben an einem dann dem H: Johann
Baptist Wallishauser bürgerl. Buchhändler allhier
anderen Theils nachstehender Kauf, und respect: Verkauf=
kontrakt verabredet und beschlossen worden Also
Erstens: Verkaufen die Peter Doublierschen Erben durch ihren
bevollmächtigten H: Johann Rauthner dem H: Johann Baptist
Wallishauser die ihnen durch Absterben des seel: H:
Doublier erblich zugefallenen Buchdruckerey samt allen
in dem angeschlossenen Verzeichnissen /: enthaltenen Schriften,
Kästen, Pressen, und Requisiten. Sowohl als auch mit jenen
Nebensachen: und Zugehörungen, welche gar nicht beschrieben, doch
aber dermalen in der Buchdruckerwohnung vorfindig sind,
um einen accordirten Kaufschilling pr Eintausend Gulden
sage 1000 fl in vier proc[en]tigen k. k. Fondsobligationen: Wogegen
Zweitens: H: Johann Baptist Wallishausser verspricht, und sich anheu=
schig macht, diesen Kaufschilling alsogleich bei Übernahm. und
Empfang obiger Druckerey, und Requistitten mit 1000 fl in
öffentl: 4p[rocen]tigen Fondsobligationen zu bezahlen, und abzu=
führen: wo ihnen jedoch in einstweiligen Darangabe pr 50 fl in
baaren zurückgestellete und behändiget werden müssen. Hingegen
verpflichten sich auch
Drittens: Die Doublierschen Erben in Ansehung des unter heutigen
datto von H: Oehlerer als ehemaligen Besitzer dieser
Buchdruckerey, und noch derzeitigen Inhaber dieses Privil=
egium ihnen ertheilten Scheines, und hiemit gemachten zu=
sicherung. Der ungehinderten Ausübung des Privillegiums
durch ein volles halbes Jahr den H Johann Bapt: Walliß= [Seitenumbruch S. 10]
hausser in fall einer Einwendung oder Eingriffes zu schützen,
und auf ihre Unkösten zu verdeutigen: auch weiters
Viertens: Für all jeden Schaden zu haften, wenn wider vermuthen ein,
oder andere Schuldgast, Recht oder Anspruch auf diese Buch=
druckerey in Rücksicht des vormahligen Besitzers, oder seiner
Erben erscheinen sollte, wodurch H: Johann Bapt: Wallishauser
etwa verkürzet, und beeinträchtiget, oder aber gar an
seinen erlegten Kaufschilling verlustiget werden dürfte.
dahero sie sich auch verbinden jederzeit bei Ereignung eines
solchen Falles für ihnen Red, und Antworth zu geben, und
auf ihre eigene Kosten zu verdeutigen Eben so solle
Fünftens: Auch H: Wallißhauser keinesweges gehalten seyn den Kon=
trakt mit der Haußinhaberin, wo derzeit die Buchdruckerey
bestehet, zu halten, sondern es stehe ihme frey nach Be=
lieben auszuziehen, wo sich auch die Verkäufer verbinden,
die darausfällige Wohnung in den vorigen Stand auf ihre Un=
kösten herzustellen, ohne daß H: Käufer die mindesten Un=
kösten, oder Verantwortung dießfalls zu tragen habe.

Urkund dessen sind dieses Kontraktes
zwey gleichlautende Exemplaria errichtet, von beiden
Theilen sowohl als denen hiezu erbettenen H: Zeugen
/: jedoch letztere unacht [unleserlich] :/ gefertiget, und jedem
eines behändiget worden. So geschehen, Wienn, den 22ten
Aprill 799
JohBaptist Wallishausser
Bürgerl. Buchhändler und Verleger
Johann Rautner Bürgl:
HafnerMeister
Sebastian Mansfeld
[ein Mitglied der berühmten Kupferstecherfamilie, der später für Wallishausser arbeiten wird]
als erbettener Zeug
Wolfgang Zither
als erbettener Zeug

WStLA, Officiosa 1801/W,Z. Abhdlg. Sperr-Verzeichn. 1798-1804. 1799/1448. Ma.A.Wallishausser

Über Doblier Peter (um 1767–Wien, 3.4.1799) konnte nicht viel eruiert werden:
„3.4.1799 Doblier Peter Direktor der Öhlerischen Buchdruckerey ledig, hier gebürtig ist beim goldenen Degen Nr 21 zu St. Ulrich an der Brustwassers:[ucht] gestorben alt 32“ [WSTLA Totenbeschauprot. Rolle 109/1799, A-DT, pag 16.]
Doublier Peter Verlassenschaftsabhandlung, zu finden: WSTLA, Stift Schotten Verlassenschaftsabhdlg.1799/21326; Drei Eintragungen in der Wr. Zeitung 1794, S. 2316; 1799, S. 1169 (Sterbeeintrag), S. 3410 (Eintrag vom Schottengericht). Bei der N. Ö. Landesregierung finden wir 1799 im Gewerbe Register folgende Notiz: B/Wallishauser Johann Baptist um die Dobliersche Buchdruckerei „18552" A 15, Buchst. A-DT/pag. 16.

 

Sperrs-Relation von Maria Anna Wallishausser

Nun wird die Sperre eröffnet und der Witwer ersucht Dr. von Hainke, als Curator für die minderjährigen Kinder aufzutreten. Es wird nun alles ganz genau aufgelistet. Das gesamte Inventar des Geschäftes, das Inventar des Haushaltes und auch die am Todestag von Maria Anna erstandene Buchdruckerei wird als Aktivposten bewertet. Wir haben die angeführten offenen Kundenkonten herausgegriffen, da sie einen Überblick über die verschiedenen weitverzweigten Geschäftsverbindungen von J. B. Wallishausser ergeben. Außerdem enthält die Sperrsrelation eine Inventarliste sämtlicher Bücher aus dem Lager der Buchdruckerei und der Buchhandlung mit Handgewölbe (Magazin). Erstaunlich ist es, wie intensiv Wallishausser an der Vermehrung seines Bücherbestandes gearbeitet hat. Vier Jahre nach dem Tiefstand seiner Finanzen verfügt er über einen Bestand von 54.540 Exemplaren, eine beachtliche Menge.

Zwei Jahre nach dem Tod von Maria Anna wird das Inventar und die Schätzung erstellt. Im Jahre 1803 erfolgt die Abhandlung der Sperre. Bei den Einrichtungsgegenständen werden auch zwei Freundschaftsportraits erwähnt, die in der Sperrrelation von J. B. Wallishausser im Jahre 1810 nicht mehr angeführt werden. Er scheint die Portraits seinen ältesten Kindern geschenkt zu haben, seines dem ersten Sohn Johann Baptist und das der Mutter der Tochter Maria Aloisia. Sein uns erhaltenes Konterfei scheint dieses Freundschaftsbild zu sein.

 

Viel Zeit zu trauern blieb Wallishausser sicher nicht, er stand nun mit 6 Kindern da, deren Mutter gestorben war. Die ältesten Töchter mussten schon fleißig mitarbeiten, um diese große Familie in Ordnung zu halten. Durch den Kauf der Buchdruckerei ist eine zusätzliche Arbeit auf ihn zugekommen. Nun fehlte noch die Bewilligung, um die Buchdruckerei unter seinem Namen betreiben zu können, vorläufig lief alles noch unter dem Namen Öhler im alten Lerchenfeld 5 [heute Josefstädterstr. 53] [Hof- und Staatsschematismus, 1800, S. 126, unter Buchdrucker, auch in den Jggn. 1801 bis 1803]. Öhler betrieb seine Druckerei ab 1799 nicht mehr, das Verlagsgewölbe hatte er in der Spiegelgasse [Mayer, Buchdrucker-Geschichte II, 403].

Die Anzahl und die Beschäftigung der Angestellten sind nicht leicht aufzufinden. 1801 ist ein gewisser Johann Nepomuk Schichel in der Position des Buchhalters angestellt und schon 1808 ist der spätere Faktor der Buchdruckerei Philipp Lowitsch bei Wallishausser beschäftigt. Wie in vielen Buchhandlungen üblich, konnte Wallishausser sich auch den Handel mit Portraits nicht entgehen lassen, zur damaligen Zeit eine sehr beliebte Art, seine bevorzugten Dichter oder berühmte Personen konterfeit zu sehen und zu besitzen. So ließ er einige Kupferstiche von berühmten Persönlichkeiten in seinen Büchern so adjustieren, dass er sie als Portraits auch einzeln verkaufen konnte.

 

 

 

Genehmigung der Buchdruckerei im Jahr 1800

Am 11. März 1800 ist es nun soweit: Wallishausser erhält die Bewilligung zur Errichtung einer Buchdruckerei unter der Voraussetzung, dass er sich den bestehenden „Polizey- und Zensurgesetzen genau unterwerfe und demgemäß benehme“ [Niederöst. Landesarchiv A 1800, A–Z, S. 5, Aktenzahl 4353/A 15, 12401: „Wallishausser Johann Baptist priv. Buchhändler demselben ertheilte Erlaubniß eine Buchdruckerei zu errichten 11 März Magist. Be.“, Steuerleistung: 12 Gulden]. Wir finden die Buchdruckerei noch bis 1803 an obiger Adresse, 1804 lautet sie dann Haarhof 289.

Schriftverkehr

Viel Correspondenz konnte nicht gefunden werden. Es darf aber nicht unerwähnt bleiben, dass Wallishausser auch mit dem Herrn Theaterdirektor Goethe in Verbindung stand.

von Wien
Herrn N: Theater =
Directeur
in
Weimar

Weimar Herrn Theaterdirecteur.

Wien d. 24t März 800.

Wohledelgebohrner Herr!

Vermög meiner mit Hr. Ziegler k.k. Hofschauspie =
ler getrofenen Convention, bin ich für dermalen,
und die Zukunft, der alleinige rechtliche Besizer
und Eigenthümer, seiner fürs k. k. Hoftheater
bestimmten neuen Schauspiel Manuscripte.
Da aber die hiesige k.k. Hoftheateral: Direction
ausdrücklich verbietet, keines derlei neueren
Stücke von Jahr und Tag der ersten Aufführungen an,
drüken [sic] zu lassen, so habe ich die Einrichtung ge =
troffen, jedes neue von dem k.k. Hoftheater ange =
nommene Stück sogleich an auswärtige Theater zu
verkaufen.
Ich biete Ihnen daher auch diese Manuscripte
unter nachstehenden Bedingungen an.
Erstens. Sie zahlen mir für jedes Stück in
4-5 Aufzügen 6 Duc: oder 30 f Kaisergeld, in 2-3
Aufzügen 9 Duc: in einen Aufz. 2 Duc: so zwar daß
Sie gleich nach Empfang des Manuscripts, wenn ich
nicht auf Sie eine Anweisung trasiert habe, den
Betrag mir durch Postwagen an mich einschicken
oder durch andere Wege sogleich auf ein hiesiges
gutes Haus anweisen.

Seite 2
Zweitens. Verbürgen Sie sich jeden Schaden, welcher
durch eine Abschrift von Ihnen, von mir erhaltenen
Manupte [sic] entweder an andere Theater, oder gar
zum Drük[sic] geschehen könnte, für mich entstünde,
mir zu ersetzen.
Dagegen verbinde ich mich Ihnen von jeden
Stück, sobald es von hiesigen k.k.Hoftheater ange=
nommen ist, ein reines und korrektes Manuspte
zu übergeben, und das keines derselben mit meinen
Wissen und Willen vor einen Jahre gedruckt wird.
Dermalen ist nachstehendes Stück von der kk
Hoftheateral:Direction angenommen, und wird
bis künftiges Monath aufgeführt.
Das groshe Geheimnihs. Ein fürstliches Familien =
Gemälde in 4 Aufzügen von F. W: Ziegler.
Nach meiner Beurtheilung glaube ich daß die =
ses Stück, von allen seinen Vorigen, eines der Besten
ist, und auf den Theater eine gute Sensation
machen wird.
Dann habe ich noch ein Manpt: an mich ge =
kauft, welches auch vor Ende dieses Jahres nicht
gedrukt wird, und im verflossenen Jahr mit

Seite 3
guten Beifall auf hiesigen Hoftheater gegeben wor =
den ist, nämlich:
Die Hausehre. Ein Schauspiel in 5 Aufzügen
Von Octavian August Hannamann Criminal: Justiz:
Rath in Wien, dieses Stück biete ich Ihnen, für 3
Ducaten an, und ich glaube da es gewiß ästhetisch
gut ist, und zu diesen wenig Personnale hat daß
Sie guten Gebrauch damit machen werden.
In Erwartung baldigster Antwort verblei =
be mit grösster Hochachtung

Joh Baptist Wallishauhser
Bürgl Buchhandler u Buchdrucker
und Verleger

Goethe übernimmt 1791 die Leitung des Weimarer Hoftheaters, am 13.4.1817 erfolgt die Entbindung von der Leitung. [Lit. Nachw. Monographie Goethe v. Peter Boerner, rororo]

 

Zweite Ehe mit Theresia Maria Anna Weinzetl

Nun wenden wir uns wieder dem Privatleben zu, da es eng mit dem Geschäftsablauf verbunden ist. Bis zur zweiten Ehe wohnte Wallishausser mit seinen 6 Kindern in der Stadt 381 [heute Wipplingerstraße 17]. Die zweite Trauung Wallishausser war am 24. Jänner 1802 in der Kirche zu den neun Chören der Engel, Am Hof, mit der zwanzig Jahre jüngeren Theresia Maria Anna Weinzetl, (geboren am 4. 1. 1777 in Wien), wohnhaft im Hause ihres Vaters Stadt 458 [heute Tuchlauben 3] [Trauungsmatriken, Pfarre Am Hof 1802].
Den Heiratsvertrag haben wir nicht mehr, er wäre sicher interessant gewesen, da Michael Weinzetl, Bürger und bgl. Glasermeister, sowie Hofhandwerker, seiner einzigen Tochter eine ansehnliche Mitgift mitgegeben hat. Sehen wir uns die Geschäftsunterlagen aus diesem Jahr an, so können wir feststellen, dass Wallishausser einige wichtige finanzielle Transaktionen tätigte, die sich nicht nur aus einer guten Entwicklung des Geschäftes erklären lassen. Zwei Beispiele: Beachten wir die Graphik der Annoncen in der Wiener Zeitung, so sehen wir ein reges Ansteigen der Anzeigen. Auch kann er seine Fondsausweisung von 10000 fl. vorlegen.

 

Ausweis des Fonds im Jahr 1802/03

Im Jahr 1802 wurde Wallishausser „wegen Fondsausweisung“ aktenkundig [NÖLA A 1802, A–Z, S. 17, keine Aktenzahl; WStLA, Repertorium zu den Merkantil-Dokumenten I, 1763–1797, fol. 487].
Das K. K. Niederöst. Merkantil- und Wechselgericht forderte vom Antragsteller die Erfüllung gewisser Kriterien:
1. Ableistung von Lehrlings- oder Dienstjahren in einer Buchhandlung. Die Lehrjungen mussten nach einer Verordnung vom 28. März 1774 eine niedere Schule besucht haben, ein Mindestalter von 16 oder 17 Jahren aufweisen und des Lateinischen kundig oder andere propädeutische Studien betrieben haben.
2. Im Falle einer Ehe den Heiratsbrief oder -vertrag. Im Falle einer geringen finanziellen Ausstattung der Buchhandlung wurde von der Ehefrau erwartet bzw. verlangt, in ihren Forderungen an das Vermögen des Mannes hinter die eventueller Gläubiger gereiht zu werden. Diese Maßnahme diente zur besseren Absicherung von Fremdschulden.
3. Societätsvertrag im Falle des Eintrittes von Teilhabern.
4. Kaufvertrag und Zahlungsbestätigung bei Übernahme eines bereits existierenden Geschäftes.
5. Firmenanzeige.
6. Fondsausweis von 10.000 Gulden. Von diesem Betrag sollte mindestens eine Hälfte aus dem Vermögen des Buchhändlers stammen, nur bei finanziell günstigen Fällen konnte die anderen aus Bürgschaften oder Krediten bestehen. Ein Bestand von Barvermögen war nicht verlangt, es konnten (und wurden auch) Sachwerte eingebracht werden. Auf der genauen Ausweisung dieses Betrages bestand nicht nur das Merkantilgericht und die Landesregierung, sondern auch das Buchhandelsgremium. Diese Maßnahme diente dem Schutz der Gläubiger und der Erhaltung des Ansehens und Rufes des Standes insgesamt. Die Prüfung der vorgelegten Bilanzen, die zum Ausweis des Fonds dienten, durfte nur von behördlich ausgewählten und als seriös geltenden Prüfern vorgenommen werden.

Sicher mit großer Genugtuung schreibt er an das

Hochlöbliches k.k. N:O. Mercantil und Wechselgericht!
Joh. Baptist Wallishausser
Buchhändler und Buchdrucker
Am Kohlmarkt No 268

Bitet seinen in Beylage A
Überreichten Classenmäßigen
Fonds Ausweiss Anzunehmen
Dem Unterzeichneten wurde durch Hohes Dekret auf/getragen, von seiner Buchhandlung, einen klassenmäßigen/ Fondes Ausweiß Einzureichen. Dieser hohen Verordnung/ zufolge schließet er selben Hiermit Laut Haupt Ausweiß/ und Vermögens Billanz. Von denen Hiezu beeidigten/ A.Zeugen Herrn Schätzungs Comissarien unterzeichnet in A. bey, und Bitet Ein Hochlöbl. Wechselgericht Belieben seinen Aus/weiß in Gnaden Anzunehmen./ Wien d. 15ten. Märty 1803

Joh. Baptist Wallishausser

Buchhändler und Buchdrucker
Am Kohlmarkt No 268

Am 17. März 1803 wird das Gesuch Wallishaussers angenommen und er wird daran erinnert, dass er auch seine Handlungsfirma binnen 8 Tagen anher zu überreichen habe [WSTLA Sign. A3/310, Merkantil-Akte W48].

 

 

Die Bilanz von 1803

Bilance
über den Vermögensstand der k.k. privilegirten Buchhandlung des Johann Baptist Wallishausser

Aktiv-Stand
Betrag
Passiv-Stand
Betrag
Mein sämmtliches Waarenlager
erreicht nach dem Ladenpreise
die Summe von 100.355 fl 24 x
welche ich als einen Netto Betrag
mit 75 Prozent Abzug hier ansetze mit

 

 

 

 

25.088 f 51 x

Mein ganzer Passiv Stand
beträgt auf das richtigste

 

 

 

 

16.233 f 36 x

Meine Activ-Netto-Forderungen
nehme ich statt Baaren nur zur
Hälfte an mit

 

 

3.584 f 22 x

pr. Saldo verbleibt mir also
ein aufrechter Überschuß von

 

 

13.408 f 49 x

Die zweite Hälfte oder auf Disposition gestellte Bücher setze
ich hier nur nach Abzug von
75. Prozent an mit

 

 

896 f 5 x

- -
Der Vorrath an baarem Gelde
belauft sich auf

 

73 f 7 x

- -
Summe
29.642 f 25x
Summe
29.642 f 25 x
Der jenseitig ausgewiesene Saldo
formirt den reinen Vermögens-
stand mit

 

 

13.408 f 49 x

- -

Wien d 16ten Märtz 1803

 

 

 

 

 

 

Joh. Bapt. Wallishausser
k.k. privileg Buchhandler

Carl Schaumburg
K.K. privil. Buchhändler
und Schätzungs-Commissär

Anton Wappler
Buchhändler und
Inventurs-Kommissär

   

Um ein Gefühl für den Betrag des Überschusses in der Bilanz zu bekommen, haben wir den Richtwert per August 2006 genommen. So macht der Guldenbetrag von 13.408 fl. 49 x umgerechnet € 173.510,10 aus. [Statistik Austria, Bemessungsgrundlage Aug. 2006]

 

Das erste Kind aus zweiter Ehe, ein Sohn, wird Wallishausser am 17.2.1803 geboren. Drei Monate später ist der Kleine gestorben. Zu diesem Zeitpunkt wohnt Wallishausser wieder am Kohlmarkt 266 [Matriken Pfarre St. Michael].
Am 18. März 1803 erlegt Johann Baptist Wallishausser für seine minderjährigen Kinder beim Wiener Magistrat dreihundert Gulden zu fünf Prozent Zinsen. Er „bittet inbemelten Erlag, für seine 6m Kinder in einen Stadt Wiener Banco Obligaon sub Nro 112166 :d 18t März 803: auf Johann Baptist Wallishauser lautend a 5 Procto pr:300 f: anzunehmen und zu prothocolliren (Freyhr. v Heinke) 1294.“ [WStLA Abhandl. Sperr-Verz. 1798-1804/1799, Wallishauser Anna Maria]
Nun ist der letzte Punkt der Verlassenschaft seiner ersten Gattin erfüllt. Auch wird er Buchhändler erster Klasse, der erste Beleg dafür ist in der „Allgemeinen merkantilischen Erdbeschreibung auch Handels u. Fabriken-Adreßbuch der österr. Kreislande“, Leipzig: August Schumann, 1803, zu finden.

Der Eingriff der Obrigkeit in den pesönlichen Spielraum war sehr groß. Am 30. April 1804 wird ein Hofdekret erlassen, in dem verordnet wird, dass nach einem Todesfall sämtliche hinterlassenen Bücher, egal ob es sich um große oder kleine Büchersammlungen handelt, genauestens erschlossen und dem Bücherrevisionsamt vorgelegt werden müssen [Diözesanarchiv 1804].

 

Standort Klosterneuburger Hof, Neuburger Gasse 1177 (1111), heutige Plankengasse 7

Nach der Aufhebung des Stiftes St. Dorothea durch Dekret Josephs II. fiel das Gebäude 1782 an das Stift Klosterneuburg [Kisch I, 102; Girardi, Margarete: Wiener Höfe einst und jetzt, Wien: Erwin Müller 1947, S. 115f. (mit falscher Datierung 1806–22)]. Während des Baues wurde auch vom Stift Kosterneuburg noch die Bezeichnung kleiner Dorotheerhof Richtung Dorotheum und großer Dorotheerhof Richtung Graben verwendet. Das Stift legte großen Wert darauf, dass der kleine Dorotheerhof 1804 fertiggestellt wurde.

Hochlöbl. N.Ö Landesregierung
Da nun die Gewölber in
dem neuerbauten ehemali-
gen Dorotheerhofe in der
Spiegelg. 4 in der neuen Gasse 7
und in der Dorotheerg. 2 zusammen
13. Gewölber alle hergestellet sind,
so bittet Unterzeichneter die
Hohe Landesstelle um die
Erlaubniß daß sie an Michaeli dürfen bezogen
werden.

Klosterneuburg d.1ten September 1804

Gaudenz Probst
[Archiv Stift Klosterneuburg, Akt 232.STA-KI D 36 K Nr. 22, Akt 233 ST A Ki Pz 363-390b]
.

Nach der Fertigstellung wurden die Gebäude als Klosterneuburger Freyhof bezeichnet, getrennt durch die neue Gasse. Über den Bau gibt es natürlich viele Handwerkerrechnungen, besonders interessant war der Fund des Ziegelverbrauches, ca. 1,822.000 Stück wurden benötigt. 45.000 Stück kosteten 864 f 30 xr. [Archiv Klosterneuburg, Karton 790, Nr. 1].

Klosterneuburger oder auch kleiner Dorotheerhof benannt, in der Neuburgergasse 1177 [Archiv des Stiftes Klosterneuburg, Planmappe 23, STAKI, PZ 356-362 Fassade].

„Die Wohnungen in den beiden schönen Häusern in der Neuburgergasse (erst 1864 wurde sie in Plankengasse umbenannt) gehörten zu den modernsten und komfortablesten in Wien und waren sehr begehrt[Röhrig, Floridus: Jahrbuch des Stiftes Klosterneuburg. Neue Folge, Bd. 9, 1975. Wien. In Kommission bei Hermann Böhlaus Nachfolger, 1975. S. 57]. Wo sich der Eingang in die Wallishaussersche Buchhandlung und Leihbibliothek ganz genau befunden hat, lässt sich nicht mehr rekonstruieren. Da die Wallishaussersche Buchhandlung und Leihbibliothek bereits im Jahr 1805 genannt wird, und zwar vor Georgi [vor der Mietzahlung], kommt der 1806 erbaute große Dorotheerhof auf der Seite zum Graben hin, nicht in Frage, es muss demnach der bereits 1804 fertiggestellte Teil Nr. 1177 (=1111), heutige Plankengasse 7, Standort des Wallishausser-Geschäftes gewesen sein [Schimmer, Karl August: Ausführliche Häuser-Chronik der innern Stadt Wien, Wien: Matthäus Kuppitsch, 1849, S. 215; Messner, Robert: Die innere Stadt. Wien 1996. Bd. I, S. 203]. Aufgrund der Adressenangaben in Redl und Pezzl [Redl, Anton: Handlungs Gremium Schema d. Kaiserl. Haupt- und Residenzstadt; Pezzl, Joh[ann]: Beschreibung und Grundriß der Haupt- und Residenzstadt Wien. Dritte, vermehrte Auflage Wien: Degen, o. J. [1808 oder 1809]; Pezzl, Joh.: Beschreibung der Haupt- und Residenz-Stadt Wien. Vierte viel vermehrte Auflage Wien, 1816. Bey Chr. Kaulfuß und C. Armbruster. Gedruckt bey Anton Strauß] dürfte sich die Druckerei in der Spiegelgasse befunden haben. An dieser Adresse verblieb die Druckerei sicher bis zur Lösung des Vertrages mit dem Obersthofmeisteramt über den Druck der Theaterzettel. Die Adresse der Druckerei ist mit dem späteren Standort der „Theatraldruckerei Spiegelgasse 14“ ident [Häuser- Gassen und Strassen-Plan. Wien: Brüder Böhm, 1863].

Mit der Adresse Weihburggasse 982 ist Johann Baptist Wallishausser ab 1805 erstmalig als „k. k. Hoftheatral-Buchdrucker“ nachweisbar [Vollständiges Auskunftsbuch oder einzig richtiger Wegweiser in der kaiserl. königl. Haupt- und Residenzstadt, Wien 1805, S. 198; Durstmüller I, 265].

Im Jahre 1856 feierte die Wiener Theater-Zeitung, hrsg. von Adolf Bäuerle, ihr 50-jähriges Bestehen. In einem Absatz wird darauf verwiesen, dass Wallishausser im Jahre 1806 einen Ball gab. In dieser Anekdote wird auch deutlich, wie Wallishausser versuchte, die besten Leute mit wenig Geld zur Mitarbeit zu veranlassen. Wir haben noch ein weiteres Beispiel seiner Geschäftsgebarung: Ignaz Franz Castelli schreibt in den „Memoiren seines Lebens“: „... im Jahre 1805 erschienen meine ersten poetischen Erzeugnisse bei Wallishaußer in Wien auf Löschpapier mit Lettern, die so unrein waren, als wenn sie mit Tinte auf dieses Fließpapier geschrieben wären, unter dem Titel: Rosenfelds poetische Versuche.“ Wallishausser wird Castelli nicht viel oder gar nichts für seine Gedichte bezahlt haben. Er verlegte und förderte damit gleichzeitig einen jungen Dichter, wenn auch nicht in einer schönen Ausgabe. Folgender Ausschnitt gibt Auskunft über den Druck der Schweizerfamilie: „Ich ließ den Text auch gleich bei der ersten Aufführung bei Wallishaußer drucken und verlangte von diesem als Honorar nichts als 25 Freiexemplare ... Weigl hat seine Musik zur „Schweizerfamilie“ an alle Theater verkauft, mein Buch ging mit in den Kauf, da es für 30 kr. gedruckt zu haben war. Wallishaußer hat davon 6 Auflagen gemacht, und ich habe kein Honorar mehr gesehen, und das mit Recht, da ich bei der ersten Auflage keines forderte und auch keine Bedingungen für die folgenden festsetzte.“ [Castelli, J. F.: Memoiren meines Lebens. S. 129, 156.] Trotz allem Ärger blieb Castelli durch etliche Jahrzehnte hindurch in steter Verbindung mit dem Verlag Wallishausser.

Auch Joachim Perinet schreibt in einem Theaterstück sarkastisch über die Journal-Flut jener Tage:
„Charon: Man erkennt sich vor Journalen gar nicht mehr; / Ein´s kommt beim Doll, ein´s beim Geistinger / Und eins gibt der Wallishauser heraus, - / Die meisten schreiben einander ab -
Mad. Perinet: Haben s´ Applaus?
Charon: Beim Doll und Wallishauser geht´s jetzt an, / Es schreibt auch mit mancher artige Mann.“

[Perinet, Joachim: Der Altweibersommer im Tartarus. In der Unterwelt 1806. In: Gugitz, Gustav: Der Weiland Kasperl (Johann La Roche). Wien, Prag, Leipzig: Ed. Strache, 1920. S. 213.]

 

Tod der Tochter Aloisia

Am 1.3.1806 stirbt 20jährig die älteste Tochter Aloisia. Wir haben keine Möglichkeit, das Leben dieser jungen Frau zu rekonstruieren, es ist aber mit Sicherheit anzunehmen, dass es sehr arbeitsreich war. Beim Tod ihrer Mutter war sie 13 Jahre alt, als der Vater mit 6 minderjährigen Kindern das Leben meistern musste. Ein Großteil der Arbeiten in der Familie wurde sicher von ihr geleistet. Sie starb bei den Elisabethinerinnen auf der Landstraße. Der Vater verzichtete zu Gunsten der Geschwister der Toten auf sein Erbe, es handelte sich um nur 50 fl., das Erbe nach der Mutter. [WStLA, Officiosa 1806, W/S 188, Wallishausser Aloisia]

 

Firmenstandorte Johann Baptist Wallishaussers I.

 

 

Tod Johann Baptist Wallishaussers

Nach einem Leben, das von Höhen und Tiefen gezeichnet war, starb Johann Baptist Wallishausser I. am 22. Februar 1810 in seiner Wohnung in der Stadt Nr. 1017 [Pfarre St. Stephan, Sterbebuch 1810].
Einen Tag vor seinem Ableben (!), am 21. Februar 1810, unterfertigte er seinen Letzten Willen, von dem besonders der Passus über das Verkaufsverbot bis zur Tilgung aller Schulden bemerkenswert ist. Dieser Absicht und natürlich vor allem der Tüchtigkeit der Witwe, der beiden älteren Kinder und des Curators Dr. Schöller, des späteren zweiten Ehegatten Theresia Wallishaussers, ist der Fortbestand des Wallishausserschen Verlags nach 1810 zu verdanken.

Das Testament lautet:
Für den unerwarteten Fall meines Hinscheidens habe ich
hiemit bey vollkommenen Verstandeskräften nachstehenden
letzten Willen festgesetzet.
Erstens benenne und setze ich zu meiner einzigen Erbin
meines hinterlassenen Vermögens meine Ehegattin The-
resia Wallishausser gebohrene Weinzierl [richtig: Weinzettl] jedoch mit der
Ausdrücklichen Bedingung daß die ihr hiedurch zufallende
Buchhandlung samt Waarenlager und Druckerey nicht ver-
kauft werden solle sondern so lange von meiner Frau Ehegattin
fortgeführet werden muß bis alle darauf haftenden Schulden
abgezahlt und getilgt seyn werden.
Zweitens meinen fünf Kindern aus der ersten Ehe benannt-
lich Anna, Johann Baptist, Antonia, Johanna und Franz
und den zwey Kindern aus der zweyten Ehe benanntlich
Karl [Carl Paul] und Theresia Wallishauser vermache ich den Pflicht-
theil mit der Bemerkung daß nach einen eigens von meiner
geliebten Ehegattin mir ausgestellten Revers
vom heutigen dato für ihr künftiges Bestes soweit
es in der gegenwärtigen Lage meiner Handlung
thunlich ist und die darin enthaltenen Zusicherungen
meiner geliebten Ehegattin gesorget ist.
Drittens zum Curator meiner Kinder setze und benenne
ich meinen bereits seit längerer Zeit benannten Herrn
Rechtsfreund Herrn Dor Schöller mit dem ausdrücklichen
Beysatze das keine Vorkehrung über die wie immer ge-
artete Gebahrung mit der Verlassenschaft ohne seiner
ausdrücklichen Zustimmung statt haben und in Fällen
wo es sich um Veräusserung oder die Art der Sicher-
stellung das Pflichttheils handeln sollte sein Ausspruch
die Entscheidung geben und sich darnach geachtet werden
soll insbesondern wünsche ich zum besten der Handlung
und auch meiner Kinder daß der derzeit ausfallende
Pflichttheils Betrag nicht aus der Handlung gezogen
werde.
Zu wahrer Urkund dessen habe ich dieses Testament
e [......] Codicilari nicht nur allein eigenhändig
geschrieben und unterfertigt sondern auch von zweyen
eigens hinzu erbettenen Zeugen als meinen n...
lichen Willen unterfertigt Wien den 21ten Februar
1810

Johann Baptist Wallishauhser als Testa
mentis E[.....] bey wahrer Ver-
nunft und gutten Besten Willen Burgl
Buchhändler und Buchdrucker

Joseph Ernst als Erbetener Zeige

Johann Gentilhuom
als Erbetener Zeuge
[Quelle: Testamente 1809–1810; Walishauser Joh. Bapt. bgl. Buchdrucker. Nr. 234; publ. den 26. Feb. 1810]

Wallishaussers Gattin Therese besserte einen Tag nach dem Ableben Ihres Gatten das Testament zugunsten der sieben Kinder um ein Viertel ihres Anteils auf:

p 23 Febr 810
Revers
Durch welchen ich Endesgefertigte in bester Form Rech-
tens gegen meinen Ehegatten Herrn Johann Baptist
Wallishausser und in Falle seines nicht vermuthligen frühen
Hinscheidens gegen seine Kinder mich hiemit verbinde: Von
dem durch dessen Testament ddo 21. Febr. 810 als Univer-
salerbin mir zufallenden Handlungsvermögen ausser
den als Pflichttheil denen hinterlassenen Sieben Kindern
gebührenden Antheil in dem Falle, als die derzeit auf der
Handlung haftenden Schulden gänzlich getilgt werden, und
aus dem Handlungseinkommen abgethan würden, noch ein
Viertl von dem mir zugefallenen Antheil an der Handlung
und Waarenlager an alle Sieben Kinder zusammen und
zu gleichen Theilen hinauszuzahlen: dieses Viertl soll
aus dem Werthe des ganzen Handlungsvermögens, so wie
selber zur Zeit bestehen wird, wo alle Schulden der Verlas-
senschaft getilgt seyn werden, berechnet werden.
Urkund dessen meine, und der hiezu ersuchten Hrn. Zeugen
Unterschrift und Fertigung.
Wien den 21t Febr. 810
Theresia Wallishausser
gebohrene Weinzetl Ehegattin
Joseph Ernst als
Erbetener Zeige
Johann Gentilhuom
als Erbettener Zeuge

Gemäß dem zitierten Verlassenschaftsakt hinterließ Wallishausser folgende Kinder aus erster Ehe: Maria Anna, 22 Jahre alt, Johann Baptist, 19 Jahre alt, Antonia, 16 Jahre alt, Johann, 14 Jahre alt, sowie Franz, 11 Jahre alt. Aus seiner zweiten Ehe mit Theresia, geborene Weinzettl, stammten noch die beiden Kinder Karl [Carl Paul] und Theresia (5 und 4 Jahre alt). Er verfügte testamentarisch, dass die Buchdruckerei und Buchhandlung so lange fortgeführt werden sollten, bis sämtliche Forderungen an die Verlassenschaft getilgt wären [Mayer, Buchdrucker-Geschichte. II, 151]. Damit sicherte Wallishausser den Fortbestand der Betriebe zumindest auf einige Jahre. (Beide Geschäfte waren mit Buch-, Wechsel- und anderen Schulden überlastet [zit. nach Mayer II, 151], wohl eine Folge der schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse der Kriegsjahre 1805 und 1809). Der Wert der Buchdruckerei wurde von dem Universitätsbuchdrucker Matthias Andreas Schmidt mit 2036 Gulden beziffert. Hätte Therese Wallishausser alles (zum Schätzwert) verkauft, wäre ein Rest von immerhin 12.516 Gulden Bancozetteln geblieben, wovon die Witwe als Universalerbin freilich noch den sieben genannten Kinder ihre Pflichtteile auszuzahlen gehabt hätte [Mayer, Buchdrucker-Geschichte. II, 151].

Johann Baptist Wallishausser I. hatte noch persönlich als Vormund und Kurator Dr. Cajetan Schöller bestimmt.
Bestattet wurde J. B. Wallishausser I. wie sein gleichnamiger Sohn auf dem Schmelzer Friedhof.

Nach dem Tod von J. B. Wallishausser am 22. Februar 1810 wird die Sperre eröffnet.

 

Die Vermögenslage Johann Baptist Wallishaussers I. am Ende seines Lebens

Anläßlich Johann Baptist Wallishaussers Tod wurde das gesamte Privatvermögen durch die Sperrs-Relation bis ins letzte Detail erfasst. Dies gestattet einen detaillierten Einblick in die Lebensverhältnisse des Verlegers und Buchhändlers. Es ist auffällig, dass er über 22 Gilets verfügte und auch sonst eine große Kleidungsauswahl für einen Bürgersmann hatte. Diese Sorgfalt bei der Kleidung scheint er aus der Zeit seiner Tätigkeit als Kammerdiener beibehalten zu haben. Einblick in sein Privatleben bietet der Ausweis der licitando verkauften Verlassenschafts-Sachen.

 

 

Die Bilanz von 1810

BILANZ
Uiber des seel: Herrn Joh: Baptist Wallishauser, Buchhandlung und Buchdruckerey

  f xr   f xr
An Waarenlager laut Inventarium

 

58889

 

17

An Passiv Capital und Schulden der Handlung samt Interessen

 

51432

 
An Buchdruckerey do do

 

2036

 

24

An Handlungs Fond nach Abzug der Passiven

 

12593

 

41

An ausstehenden guten Schulden

 

500

- - - -
An do halbeinbringlichen 4000f- zur Hälfte

 

2000

- - - -
An do verlorenen 616 f 14 xr -- - - - -
An Kassa 600 - - - -
Summe
64025 41
Summe
64025 41

f= Gulden, xr= Kreuzer

Das wir in der Buchhandlung des Herrn Joh. Baptist Wallishauser seel: das Waarenlager, und in der Buchdruckerey den Werth desselben nach der uns vorgelegten Inventur revidirt den Bücher und Cassa Stand untersucht, und obige Billanz hiemit richtig befunden haben, bezeugen wir mit unserer eigenhändig Unterschrift.
Wien d:1ten August 1810
Theresia Wallishauser
Joh. Georg Binz
bürgerl. Buchhändler
Jos. Tendler
bürgerl: Buchhändler
Mathias Andreas Schmidt
Universitäts Buchdrucker

Wieder rechnen wir den reinen Handlungsfonds in Euro um. Für das Jahr 1810 beträgt der Umrechnungskurs 1 Gulden = 9,38 €. Der Handlungsfond von 12.593 fl 41 xr beträgt somit 118.132,60 € [Statistik Austria, Bemessungsgrundlage September 2006].

Diese Bilanz kann als Schlusspunkt des Lebens von J. B. Wallishausser I. betrachtet werden. Wir versuchten, aus den überreichen Unterlagen, die uns durch jahrzehntelange Forschung zur Verfügung standen, das Wichtigste herauszufiltern, um ein abgerundetes Bild über den Begründer der Wallishausser´schen Buchhandlung, des Verlags und der Druckerei aufleben zu lassen und seinen bemerkenswerten Lebensweg und Aufstieg vom Kammerdiener zu einem etablierten und angesehenen Buchhändler festzuhalten.