Collationirt, und der in dem produzirten
gehörig gestempelten Hauptbuche enthaltenen
Erklärung
Ich Endesgefertigte bestättige hiemit:
daß
ich meinem Sohne Joh. Baptist Wallishausser
nach der mit Beystimmung und Ratification
des Löbl. Magistrats als Obervormundschaftsin=
stanz getroffenen Übereinkunft meinen minderjäh=
rigen Kindern den ganzen Activstand der Buchhand=
lung und Druckerey gegen dem überlassen habe,
daß er blos allein die für meine Kinder ausgemittel=
ten in der Billance aufgeführten Erbschaftsbe=
träge zusammen pr 30100 fr dann den in seinem
Guthaben pr 11146 f. begriffenen und ihm gleich=
falls zu guten gerechneten Erbtheil pr 5500 f W:W:
nebst denen per Conto mir aufgeführten 18000 fr zu
berichtigen habe, sohin der ganze Activstand und respoe
Stralzio der Handlung blos allein gegen Berichtigung
obgedachter Erbtheile seiner Geschwister und des
per Conto mir erscheinenden Betrags ihm von mir
in sein Eigenthum überlassen worden ist.
Urkund dessen meine und der hiezu ersuchten
Hrn Zeugen Unterschrift und Fertigung
Wien den 8t April 820
Theresia Wallishausser
S.A.Steiner
priv.Kunsthändler als ersuchter Zeuge
Tobias Haslinger
Kunsthandlungs. Gesellschafter als ersuchter
Zeuge
Die
Gebühr immerhin 100 Gulden jährlich
Nach vorher gepflogenem Einvernehmen mit der Hoch=
löbl k.k. Polizey= Hofstelle hat die hohe Landesregierung
auf den von hier aus erstatteten Bericht unterm 14.
d.M. den Herrn Johann Baptist Wallishausser für wür=
dig gefunden das Befugniß zu einer Leihbibliothek
gegen vorschriftsmässigen Revers und Einlegung einer
Caution von 500 fl 2 ½ Procento auf seinen Namen
lautende Banko Obligation zu ertheilen.
Indem man nun den Herrn Wallishausser zur
Ausübung dieses Befugnisses so wie zur Erlegung der
Caution hiemit verständiget und auf die bestehen=
den Directio-Regeln vom 26. Jänner 1811 in Hin=
sicht der Ausübung zur genauen Nachachtung verweiset,
wird derselbe unter Einem in die Kenntniß ge=
setzt, daß die diesfällige jährliche Rekognition
von 100 f W:W: vom Tage der Eröffnung in halb=
jährigen Raten an die Kasse der Strafhäuser=
Direktion abzuführen sey.
Wien den 26. April 1815.
Edler von Siber m.p.
und mit dem hierorts auf einen 15x Stempel
ausgefertigten Originaldekret gleichlautend
befunden.
Von der k:k:Polizeyoberdirektion.
Wien am 8. April 1820
La Ròze ... Regierungsrath
Hochlöbl k.k. Merkant. und Wechselgericht
A Über den mir in A zugekommenen
Auftrag:
1o das wirkliche Verleihungsdekret, dann
2do die Fondsausweisung beyzubringen, Endlich
3tio die Zeugnisse über meine erlangten kaufmännischen
Eigenschaften vorzulegen, wie auch
4to die Prothokollirung meiner Firma zu bewerkstel=
ligen, lege ich dieses Hochlöbl Gerichte folgende
die Vollziehung dieser Aufträge bewährende Be=
helfe bey.
B Ad 1em beweiset das Decret B die geschehene wirkliche
Verleihung des Buchhandlungs und Druckerey Be=
fugnisses.
C „ 2dum bewähret die sub Lit. C beykomende Billance
daß die Unterzeichneten ein reiner Handlungs=
fonds von 11146 f eigenthümlich zustehe: um
auch die Erwerbungsart dieses Fondes darzuthun
muß ich bemerken: das sich dieser Fond auf folgende
Art für mich gebildet hat;
Mein Antheil an den Waarenlager als Erbtheil
meines Vaters betrug Vermög den gerichtlich ratifi
zirten Übernahms Einverständniß
5500 f
Da ich vor einigen Jahren auch das Befugniß
erhielt, für meine Person, eine Leihbiblio=
tek zu errichten; so gelang es mir den
Werth derselben in einen Zeitraum von
mehreren Jahren auf einen Betrag von
4000 f zu bringen, wodurch ich also als ein
weiteres mir allein zustehendes Eigenthum
auszuweisen vermag pr................................. 4000 f
--
Der Überrest des zur Fondsausweisung
noch erforderlichen Betrags besteht in der
baar vorhandenen Kassa mit ......................... 2600 f --
wozu auch noch beyzusetzen kommen, die
bey den Werth der Buchdruckerey in Anschlag
von 6646 f 6x mir zu guten komenden 46 f 6 x
Rücksichtlich der hiedurch entstehenden Summe pr .......12146
f 6 x
komt zu bemerken, daß der nach Abzug
des in der Billance angesetzten Handlungs
fonds pr........................................................11146
f 6 x
erscheinende Übersschuß von 1000 f --
dadurch entstehe, weil ich bey der laut
D Rathschlag D gepflogenen Vertheilung
des Handlungsvermögens meiner Geschwistern
circa 1000 f zur Erlangung runder Summen zu
ihren Erbtheilen zugelegt habe, weswegen auch in
der Billanz diese 1000f durch die angesetzten
Erbtheile der Geschwister, zusammen mit 30100 f
wieder aufgehoben werden.
E Ad 3 um Beweiset das Zeugniß E, das ich die Buchhand=
lung und Buchdruckerey förmlich erlernt, und
das ich das dießfällige Geschäft seit dem Tode
meines
Vaters zum Besten der Erben geleitet habe.
Ad 4tum Was die Firma betrift, so wird selbe Joh.Bapt.
Wallishausser lauten, und von mir mit nach=
folgender hier beygesetzter Fertigung geführt
werden.
Ich werde nämlich firmiren
J: B: Wallishausser
Nach dieser Ausweisung der obigen Vollziehungs=
punkte bitte ich daher
Ein Hochlöbl k.k. Wechselgericht wolle nunmehr
die Ausweisung des Handlungsfonds pr 10000 f geneh=
migen und wegen Prothokollirung meiner Firma das
Nöthige verfügen
J: B: Wallishausser
Bittsteller hat vorläu=
fig den Taufschein
seiner Gattin beizu=
bringen. Nrus 177 Lit. W
d kknö MuWgcht
Wien d 13.April 820
Bittet um nunmehri=
ge Genehmigung in=
zugest gedachter Fondsauswei=
sung und Erlassung
der Nöthigen wegen
Prothokollirung der
Firma.
befolgt und gehoben 3864 d 15.April 820
umgedrehte Seite:
Samt allen Einlagen und Suballegaten aufzubehalten
Einsicht und Abschrift zu ertheilen, und wird der Aus=
weis des Bittstellers über seine kaufmännischen
Eigenschaften und jenes Fonds pr 10000 f.- für eine
hiesige Buchhandlung genehmigt dessen das Regie=
rungs Taxamt durch Schreiben Bittsteller durch
Rathschlag letzterer mit dem Auftrage zu verstän=
digen ist, daß er unter Anschluß des hiesigen Magi=
stratischen Decrets über die wirkliche Verleihung der
Buchhandlung und seiner Firma um die Protokol=
lierung seines Befugnißes anzulangen habe, wobey
das Gesuch der Theresia Wallishauser wegen Löschung
ihrer Firma wieder vorzulegen ist
Vom k.k.nöMuWchgs
H.Dr.Schöller d 20.April 820 Wien den 17.April 820
zugest.
Wiltschgo.. .............
A. 16 x
St. 6 x
Von dem Magistrate der k.k. Haupt= und
Residenzstadt Wien wird dem Johann Baptist
Wallishaußer über dies, nebst dem Buchdrucker=
Befugniße ihm auch von der hohen Landes=
stelle unterm 31. Jänner d.J. ertheilte Buch=
handlungsbefugniß das gebetene Bürger=
recht auf seine Person in der Eigenschaft als
Buchhändler, nachdem derselbe sich über alle
Erfordernisse ausgewiesen hat, hiermit ver=
liehen, und zur sogleichen Ausübung dieser
beiden Befugnisse berechtiget, wo übrigens
derselbe wegen Ablegung des Bürgereides, wo=
zu der Taufschein mitzubringen ist, sich am nächst=
kommenden Freytag geziemend zu melden hat.
Wovon auch die Vorsteher der bürgl.
Buchhändler
wegen Vorstellung bey der Eidesablegung und sohin=
igen Einverleibung verständiget werden.
Wien den 26. May 1820.
Strauß m.p.
Expeditor.
Collationiert und ist dem prodicirt mit
einem 15 xr Stempel
versehenen Originali ganz gleichlautend. Wien am 11.Septemb. 820.
Franz Strauß
May.. Expeditsdirektor
Hochlöbl.k.k.n.ö.Mercantil
=
und Wechselgericht !
Nachdem dem Unterzeichne=
ten nebst dem Buchdruckerey=
befugniße auch das Buchhand=
lungsbefugniß unterm 31.
A Jänner d.J. in A, von der
hohen Landesstelle allergnä=
digst ertheilt wurde, er
auch bereits in dieser Eigen=
schaft den vorgeschriebenen
Buchhandlungsfond bey diesen
hochlöbl. Wechselgerichte aus=
gewiesen hat, so ermangelt
ihm nur noch in B seine
Firma einzulegen, um
deren Genehmigung er hie=
mit bittet.
Wien den 11.Septr. 1820
J. B. Wallishausser
k.k. pr. Buchhändler
und Buchdrucker
Wechselgericht
Johann Baptist Wallishauhser
k.k. pr. Buchhändler und
Buchdrucker
bittet um Protokollirung
seiner Handlungs Firma.
9338 d. 18.Sept.820.
umgedrehte Seite
Sammt Beilagen aufzu=
behalten, Einsicht und Ab=
schrift zu ertheilen, und
ist das Buchhandlungs
und Buchdrucker Befug=
niß des Bittstellers so
wie dessen Firma im
Merkantilprotokolle
anzumerken; dessen das
Buchhandlungs Gremium
und Bittsteller durch
Rathschlag zu erinnern
ist. Zugleich wird ver=
ordnet: daß zufolge
Regierungsdekret No.
1304 über die Annahme
der Zurücklegung der
Buchhandlungs Befug=
niß der Theresia Wallis=
haußer die Firma
derselben im Merkan=
tilprotokolle gelöscht
werde; weshalb auch
die erforderliche An=
zeige in die Wiener
Zeitung eindrucken
zu lassen ist. Ein Rath=
schlag ist der Theresia
Wallishauser zuzustellen
ein weiterer bei ihren
Merkantil Akten aufzu=
behalten.
Vom k.k.nö MuWgt.
Wien den 14.Sept.820
Cam .........
H: Binz, Theresia und J.B.
Wallishauser den 21
Sept. 820 zugest.
Geisler
|