Wr. Landesarchiv. Verlassenschaftsabhandlungen. Nr. 3237/1831, Teilauszug

Seite 1:
Sperrs-Relation
Todtenfall In der Josephstadt

Nahme des Verstorbenen Hr.Johann Wallishausser
Condition k.k. privil. Buchdrucker und Buchhändler
dann Hausinhaber
Stand verheiratet
Wohnung allda No 48 = 49
Sterbetag 11ten 8ber 831
Nachgelassene Ehegatt Josepha eben allda
Nachgelassene Kinder 2 und zwar Großjährige und wo selbe sich befinden

Minderjährige, und wo sich selbe befinden 2 m Pauline 2 Jahre
Johann Baptist 2 Monate alt bei der Mutter

Seite 2:
Ob ein Testament vorhanden sey, und wo selbes befindlich
Ein
Testament soll bereits ad publicandum überreicht
worden seyn.
.................die Frau Wittwe Universalerbin sey
dann eine Schenkungsurkunde dtto 2 Feb 1831 vermög welcher der Verstb.
schon bei Lebzeiten einen Betrag von 8000.CM seiner Ehegattin überlassen
hat, welche jedoch nicht in baaren sondern in Handlungsbüchern ausständigen
Forderungen und Buchdruckereyrequisiten be-
steht, und welche Schenkung von seiner Ehegattin
auch angenohmen worden ist
befin det sich in Handen der Frau Wittwe

Nächste Anverwandte

Aufgehabte Vormundschaften
zum Mitvormund schlägt die Frau Wittwe vor den H ........
[Springer] der .....Händler am Graben war
das Lanauische Kaffehaus ist im 3ten Stock

Nahmen desjenigen, der sich der Verlassenschaft annehmen, und
in dessen Handen sie gelassen werde.

Ob Bücher und sonstige Censurgegenstände, dann von welcher
Gattung, in der Verlassenschaft vorhanden, und ob dieserwegen
die Anzeige s o g l e i ch nach der Sperre an das k. k. Bücher-
Revisions-Amt geschehen sey, und ob darunter verbothene Werke
sich befinden, so weit dieß angegeben werden kann.

Da die Bücher, der ganze Gewerbs Vorrath nach obbiger
Schänkungsurkunde „ ...... vor........ in das Eigenthum
der Frau Wittwe übertragen worden ist, so war hin
sichtlich der Censur nichts weiters fürzukehren

re Innenseite - Seite 3

Vermögen – ob dasselbe beträchtlich oder unbedeutend sey,
aus welchen Hauptartikeln dasselbe beyläufig besteht – und ob die Jurisdictions- oder enge Sperre angelegt wurde?

Dessen Nachlaß besteht aus zwey Häusern und Hube
und wird die Inventurausweisung
wurde die Jurisdictionssperr angelegt

Zur Erbsteuer ist durch die
Realität gedeckt.
Wien d. 18ten 8ber 831

B. Hyp...Sub
Franz v. Ortovitz
Sperrkommissär

Josepha Wallishaußer
Wittwe
Jos. Pürringer
als Zeuge

re. Rückseite - Seite 4

Hierüber die Wittwe Josepha Walishau-
ser als Vormund eine den N. Steiner
Vorsteher der Kunsthändler, wohnhaft
am Graben im Lanauischen Kaffee-
hause als Mitvormund, und den
H.Doc Springer als Curator
der ingedachten 2m Kinder
Pauline u. Johann Walishauser auf-
zustellen, und an die Ersteren
die erforderlichen Dekrete
mit Bestimmung des Angelobungs-
Tages auf den 18. Nov. d. J. Früh
11. Uhr und an den H. Curator
das entworfene Dekret von
der Kanzley auszufertigen
übrigens wird dem ex offo
entschl: zu verständigen E. F. v. Ortovitz

umgekehrte Seite 4

..... die unverzügliche Errichtung der Inventur mit
.....iehung der Wittwe, des Mitvormundes und H.
[Cura]tors gegen relation aufgetragen, dieß am 18.
d.J. anzumelden et ... C.... Prot.

....Sigmund Anton
....steiner heute als Vormund
....Angelobung aufzu-
[be]halten u. die ...
.... eine Abschrift zuzu-
stellen. et Buchhaltung
Vom Wiener Magst.
den 17. Nvbr 1831